Original von Carisma
ich weiss ja nicht was für ein TÜV ihr habt, ich hab solche probleme nicht. hab sogar ein TÜV in frankfurt oder düsseldorf der leute nur vom hof schickt wenn die einen eindruck machen wie so ein lauch. ich würde sogar carbon eingetragen bekommen und auch auspuffanlagen ohne silencer.
hier mal von einem anderem forum:
Kleine Einführung:
Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung.
In der Praxis heisst das:
Bis BJ 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig
Starre Vollschale:
Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
Auflagen:
* 4-Punkt H Gurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung
* Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )
* Laufschienen
* Streichung der Rücksitzbank erforderlich
Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.
Halbschale:
Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
Auflagen:
* H- Gurt mit ABE oder ECE Zulassung
* Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )
* Laufschiene
Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüstet werden kann.
Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !
Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.
BJ 1996 (bzw. u. U.1998) – 2000
fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag.
ab BJ 2000-heute
ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. (ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen). Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem §21 oder §19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.
Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen !