ZitatZur Vorlage bei einer anerkanntlichen technischen Prüfstelle
Eigentlich sollte man meinen, dass man damit zum TÜV soll, warum sonst sollte man das einer anerkannten technischen Prüfstelle vorführen?
Schließ dich am besten mit dem TÜV kurz und erzähle denen, dass du vor hast auf diese Reifendimension umzurüsten.
Denn mit den Reifen kann das keiner so sicher sagen. Auf der einen Seite steht eh nur noch eine Größe im Schein, also wo eintragen. Zum anderen muss dir die Rennleitung nachweisen, dass der Reifen da nicht drauf sein darf.
Du hättest immerhin zum Beweis eine Freigabe vom Hersteller.
Das ist halt wieder so nen rechtliches Dingens, da kann ich dir auch nichts garantieren. Frag doch mal bei Opel und beim Tüv nach. So würde ich das machen. Die sollten da verlässliche Aussagen machen können. Vielleicht können nachfolgende Corsapiloten davon immerhin profitieren.
Ich hab zur Zulassungsbescheinigung mal folgendes bezüglich Reifen gefunden:
ZitatKünftig wird allerdings nur noch eine zulässige Bereifung eingetragen. Innerhalb des Genehmigungsumfangs können zwar andere Reifen- oder Felgenkombinationen ohne zusätzliche Begutachtung gewählt werden. Welche Kombinationen von Felgen und Reifen allerdings zulässig sind, soll der Betriebserlaubnis entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden. Für nicht genehmigte Teile muss eine Änderungsabnahme durchgeführt und ein Sachverständigengutachten beigebracht werden
Heißt für mich, dass deine Genehmigung ja ausreichen würde. Würde ich aber zur Sicherheit beim Tüv erfragen.