So, Alu´s drauf und auch eingetragen.
Die Distanzplatten zur Lenkeinschlagsbegrenzung musstern gegen die Originalen getauscht werden da dies eine Auflage in dem Gutachten der Felge ist und diesem Gutachten sogar eine Bescheinigung über dem Einbau beiliegt die von der Werkstatt abgezeichnet werden muss. Diese Bescheinigung wollte der "nette" Mensch bei der Dekra auch tatsächlich sehen! :wb: Verstehe wer will denn auch ohne diese Begrenzung würden die Reifen nirgends schleifen.
Beiträge von ninchen
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Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.
Die Felgen habe ET 38 also sollte das doch klappen.
Hab die Distanzplatten zur Lenkeinschlagbegrenzung gestern beim FOH bestellt, diese sollen morgen dort sein. Weiß zufällig jemand von euch was der Einbau kostet, bzw wie aufwendig das ist oder wie diese eingebaut werden? -
Hallo,
ich habe da mal zwei Fragen:
Ich habe noch die Dezent F Felge in 7x17" und würde diese gerne auf meinen Corsa mit 215/45 Bereifung montieren, jetzt stehen in dem Gutachten zu dieser Felge aber folgende Auflagen:1.) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellenund
2.)Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau
nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.Jetzt meine Frage: Ist das echt nötig??? Hat jmd von euch damit vielleicht schon Erfahrung gesammelt? Möchte nämlich nicht unbedingt wie eine kleine "blöde" Frau beim Tüv stehen.
Danke schon jetzt für eure Antworten! -
Ich denke, ich würde auch weiß nehmen. Aber so recht festlegen würd ich mich da jetzt noch nicht...
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:clap:Ein freundliches Hallo und ganz viel Spaß aus Dortmund! :clap:
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Einen wunderschönen und sonnigen guten Morgen wünsche ich.
Möchte mich nur kurz "Hallo" sagen, habe mich soeben in diesem Forum angemeldet.
Zurzeit fahre ich einen Tigra Twin Top, letzten Donnerstag habe ich mir einen Corsa D bestellt, den ich am 08.04 bekomme:1.4 Edition
saphirschwarz
Cd 30Mp3
Panoramaschiebedach
Nebler
Innovationspaket 2Alu´s hab ich die Dezent F in 7 x 17, die wollt ich dann im Sommer auch auf dem Corsa fahren.
Einen schönen Sonntag noch!