Beiträge von ninchen

    So, Alu´s drauf und auch eingetragen.
    Die Distanzplatten zur Lenkeinschlagsbegrenzung musstern gegen die Originalen getauscht werden da dies eine Auflage in dem Gutachten der Felge ist und diesem Gutachten sogar eine Bescheinigung über dem Einbau beiliegt die von der Werkstatt abgezeichnet werden muss. Diese Bescheinigung wollte der "nette" Mensch bei der Dekra auch tatsächlich sehen! :wb: Verstehe wer will denn auch ohne diese Begrenzung würden die Reifen nirgends schleifen.

    Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.
    Die Felgen habe ET 38 also sollte das doch klappen.
    Hab die Distanzplatten zur Lenkeinschlagbegrenzung gestern beim FOH bestellt, diese sollen morgen dort sein. Weiß zufällig jemand von euch was der Einbau kostet, bzw wie aufwendig das ist oder wie diese eingebaut werden?

    Hallo,
    ich habe da mal zwei Fragen:
    Ich habe noch die Dezent F Felge in 7x17" und würde diese gerne auf meinen Corsa mit 215/45 Bereifung montieren, jetzt stehen in dem Gutachten zu dieser Felge aber folgende Auflagen:


    1.) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
    bzw. WdK herzustellen


    und


    2.)Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
    12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
    serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
    Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
    215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
    Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
    (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau
    nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
    vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
    Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
    nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


    Jetzt meine Frage: Ist das echt nötig??? Hat jmd von euch damit vielleicht schon Erfahrung gesammelt? Möchte nämlich nicht unbedingt wie eine kleine "blöde" Frau beim Tüv stehen.
    Danke schon jetzt für eure Antworten!

    Einen wunderschönen und sonnigen guten Morgen wünsche ich.
    Möchte mich nur kurz "Hallo" sagen, habe mich soeben in diesem Forum angemeldet.
    Zurzeit fahre ich einen Tigra Twin Top, letzten Donnerstag habe ich mir einen Corsa D bestellt, den ich am 08.04 bekomme:


    1.4 Edition
    saphirschwarz
    Cd 30Mp3
    Panoramaschiebedach
    Nebler
    Innovationspaket 2


    Alu´s hab ich die Dezent F in 7 x 17, die wollt ich dann im Sommer auch auf dem Corsa fahren.


    Einen schönen Sonntag noch!