Also was ich heute dazu noch in Erfahrung gebracht habe ist, das der TÜV bzw. deren Mitarbeiter von der Zentrale wegen solchen "Gutachten" - besonders solche vom TÜV Austria eindringlich darauf hingewiesen worden sind, da sehr genau drauf zu schauen.
Hintergrund ist der, das solche Gutachten - Teilegutachten wie auch Festigkeitsgutachten - entweder vom dortigen TÜV oder vom Herausgeber manipuliert worden sind. Und somit würde im Schadensfall dann der eintragende TÜV-Prüfer bzw. der TÜV als Arbeitgeber haften.
Grundsätzlich schaut es so aus: für solche Gutachten ist in Deutschland nur der TÜV befugt, diese auszustellen. Es wird für jedes Gutachten eine separate Gutachtennummer vermerkt. Und mit dieser Nummer kann der TÜV-Prüfer dann auch die Echtheit des Gutachtens nachvollziehen.
Leider ist es zur Zeit bei einigen Firmen so, das diese bestehende Gutachten um Modelle, wo die Teile verwendet werden dürfen, erweitert werden. In einem Fall ging es um eine Auspuffanlage, wo dann nach der Erweiterung im Zertifizierungscode einfach ein Buchstabe weg gelassen wurde und somit der Zettel nix mehr wert war.
Und im betreffenden Fall kommt es halt auf die Zertifizierungsnummer an. Ist die von TÜV, kann der TÜV-Prüfer sich sogar das Gutachten von der Zentrale herunterladen und vergleichen. Damit kann dann auch eine etwaige Manipulation festgestellt werden.
Wenn dann natürlich der TÜV bei solchen Sachen sehr vorsichtig reagiert und evlt. auch mal grundsätzlich eine Eintragung verweigert kann man ja dann auch nachvollziehen.
Gruß Sammy