Zitat
Original von sivana
ne Frage, bin etwas verwirrt, habe gerade mit Dbilas telefoniert und sie sagte das die 118ps (2.5 stufe) sofort in den Brief und Schein eingetragen werden muss. Ich dachte es reicht, die Tüvbescheinigung, also die eigentliche Eintragung , die man nach der Abnahme erhält im Fahrzeug mitzuführen? Habt ihr eure Papiere ändern lassen oder war die olle einfach nur verwirrt?
Keine Ahnung, mit wem Du da gesprochen hattest - bei uns war es aber keine "Olle"......
Desweiteren habe ich echt Probleme mit Stufen und dem ganzen Gedöns.
Mittlerweile sind wir ja schon bei der .....,x - ten Stufe, wenn sich hier jemand über DBilas unterhalten möchte soll er sagen was er tun möchte (in diesem Fall -Master und -Pipe) aber diese Kategorisierung der Stufen bitte sein lassen......
Vielleicht bist Du aber ein wenig verwirrt:
bei einer Leistungssteigerung, genau wie z.B.: Spurveränderung etc. hast Du eine Veränderung am Fahrzeug gem. §19/3 StVZO durchgeführt.
Diese muß eingetragen werden, ansonsten erlischt die ABE, somit auch der Versicherungsschutz.