Beiträge von t00i

    wowbagger:
    die osram silverstar sind aber auch nicht gerade fuer lange lebensdauer bekannt. osram allgemein...


    und die sehr kurzen lebensdauern, von denen du bei den night breakern gehoert hast, resultieren 100% von den h11 night breaker lampen, die bei vielfahrern im abblendlicht verbaut waren.


    wenn dir die lebensdauer sehr wichtig ist und du dennoch lampen im bereich +50% haben magst, dann kann ich dir nur zu den philips night guide (double life) raten.


    gruss,
    tom

    hallo georg,


    die unterscheidung der h7 in reflektor- und linsenbauart ist lediglich bei den night guide so und ruehrt von den farbzonen her.
    ohne unterscheidung waeren die zonen falschrum.


    bei allen anderen lampenarten gibt es keine farbzonen und somit auch keine unterschiedlichen h7 leuchtmittel.


    gruss,
    tom

    vielen dank fuers nachsehen.


    dann haette ich da so eine loesung fuer:
    [Blockierte Grafik: http://www.fuers-auto.de/images/product_images/popup_images/190_0.jpg] [Blockierte Grafik: http://www.fuers-auto.de/images/product_images/popup_images/190_1.jpg]
    foto ist nur stylistisch, es fehlen auf dem bild widerstaende, etc.
    verbaut sind 3chip superflux led, davon zwei auf jedem leuchtmittel.


    nochmal erwaehnt: ist nicht legal!


    dem ersten, der sich als test-opfer zur verfuegung stellen will, mach ich nen sonderpreis. ich moechte dann von ihm wissen, ob die ausleuchtung und lichtverteilung akzeptabel ist und dem original nahe kommt bzw. sogar uebertrifft. am besten auch mit einem bildvergleich.
    wer moechte, bitte per pn melden.


    gruss,
    tom

    ok.
    w5w glassockel / stecksockel duerfte klar sein.


    waagerecht gesteckt oder senkrecht?


    ._____
    / . . . . \__
    \_____/----
    - nummernschild -


    oder


    .|.|
    .|.|
    / . \
    | . |
    | . |
    \__/
    - nummernschild -


    gruss,
    tom

    ich habe immer betont, dass led in jeder form als nachruest-leuchtmittel nicht legal sind.
    ich habe ebenso die rechtlichen konsequenzen erwaehnt, soweit man das kann.
    auch habe ich gesagt, dass die strafe schwanken kann je nach polizist.


    ich werde aber nicht schwarzmalen und mit drakonischsten strafen wedeln, wenn es nicht so ist.
    klar ist, dass es fuer illegale hauptscheinwerfer, xenonkits, etc. durchaus auch stilllegungen hageln kann - zurecht.
    hier geht es aber um nummernschildbeleuchtung.
    und solange die weiss ist und nicht blendet oder kaum wahrzunehmen ist, kann das strafmass ueberblickt werden.
    illegal ist es natuerlich in jedem fall, will ich nicht schoenreden.


    der absatz mit dem tolerieren bezog sich rein auf meine eigene erfahrung und soll nicht verallgemeinert werden.


    fertige zu kaufende selbstleuchtende nummernschilder (z. b. von 3m) sind natuerlich legal - um verwirrungen zu vermeiden.


    zum technischen:
    d. h. es sind w5w glassockellaempchen verbaut, die waagerecht in einen seitlich angebrachten sockel gesteckt werden?
    vermutlich in zwei oberhalb des kennzeichens links und rechts angebrachten mulden? soweit korrekt?


    gruss,
    tom


    ps: ich wollte noch den straftatsbestand nachreichen, auf den ich mich bezogen habe:


    Tatbestand Nr. 349136
    Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das
    Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
    lichttechnischer Einrichtungen **).
    § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
    20,00€

    hab grad wenig zeit, darum nur kurz.


    das erloeschen der be ist nicht ueblich und auch nicht rechtens.
    dazu gehoert schon mehr und ausserdem ein gefaehrdungspotential.
    sowas kommt dann ins spiel, wenn die led "cool" rot, gruen oder blau leuchten.


    in der regel kostet das 20 euro plus maengelkarte, zumindest bei verwendung von funktionierendem weissen led-standlicht oder weissen standlichtern ohne zulassung.
    bei erkennbarem vorsatz kann sich das verdoppeln.


    ist laut aussage eines polizisten, den ich fragte, auch auf die nummernschildbeleuchtung anzuwenden.


    den paragraph lege ich noch nach...


    gruss,
    tom


    ps: da polizisten aber einen gewissen spielraum haben (bei mir tolerierten sie die kzb immer), kann der richtwert abweichen.
    ich gebe keine garantie und darf auch keine rechtsberatung geben.
    darum dient dies lediglich als anhaltspunkt.