Fahrerflucht ist es nicht, da der Fahrer den Schaden ja angeblich nicht bemerkt haben will. Was anderes kann man ihm auch nicht nachweisen. Der Zeuge, der in eingewiesen hat, hat die Berührung zwar beobachtet, weil er jedoch keinen Schaden an meinem Auto gesehen hat, hat er es dem Fahrer auch gar nicht gesagt, dass eine Berührung stattgefunden hat.
ZitatOriginal von JohnCoop1
es muss ja bei nem möglichen verkauf dann angegeben werden, dass das n unfallwagen ist.
Nein, muss man nicht. man muss ja nichtmal angeben wenn nur austauschabare Teile betroffen sind. D.h. wenn dir jemand an die stoßstange und den Kotflügel fährt, kannste einfach neue dranschrauben und gut ist.
ZitatOriginal von ogherby
War bei meinen erstn D auch, gabs trotzdem ne Wertminderung von knapp 300€!
Wer hat die Wertminderung denn festgelegt? War ein Gutachter da?
EDIT:
Gerade mal gegoogelt:
Anspruch auf Ersatz der Wertminderung haben Sie nur dann, wenn
* Sie die Reparaturkosten (und nicht den Wiederbeschaffungswert!) als Schaden geltend machen und
* wenn der Schaden erheblich ist.
Ist ja beides nicht gegeben