ZitatOriginal von sKanoS
Richtig, bei einer HU werden alle am Auto Angebauten und Verbauten Leuchtmittel überprüft, sei es TFL, NSW, NSL, Normales Licht oder Fernlicht und in diesem Fall müssend iese auch gehen.
Seit dem Jahr 2011 fällt man sogar schon durch die HU, sobald ein Auto nur einen geringen Mangel hat, sei es z.B. eine defekte Kennzeichenbeleuchtung.
Falsch !
Wegen geringen Mängeln fällt man definitiv nicht durch. Und aus erfahrung kann ich sagen das der Tüv sich die Nsw nicht anschaut bei der HU ( Habe Mtec´s drin ohne E Nummer und trotzdem Tüv bekommen)
Mein Astra H TT war vor 1 Monat bei der HU. Die geringen Mängel ( Vibrationshemmer an der Hinterachse beide gerissen und nen Stabi an der vorderen Rechte Achse ausgeschlagen. )
Trotzdem habe ich Tüv bekommen nur mit der bemerkung die Mängel zu beseitigen.