Zitat
Original von jimmy.81
ist alles totaler schwachsinn.....hab grad mal meinen Schwiegervater (Polizist) gefragt.......:
Hier mal ein paar sachen zum thema Kennzeichenveränderung:
1. Tüv/AU Plakette/n 100% erkennbar
2. Buchstaben & Zahlen müssen zu 100% lesbar sein
3. Hintergrundfarbe MUSS reflektierend sein (Weiß oder Silber, je nach Land auch anders)
3. NUR das D im blauen Europafeld darf nicht verdeckt/verändert werden (Länderkennung, ohne Kostet in anderen Ländern Strafe))
4. Und wenn es verboten wäre, da müsste man schon an einen verdammt mieß gelaunten Wachtmeister geraten, damit man richtig probleme bekommt!!!
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Naja, so einfach ist das eben nicht! Eine Urkundenfälschung anzunehmen, ist schon eher auszuschließen, weil ein solcher Aufkleber ja nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gedacht ist.
Allerdings ist es definitiv falsch, dass ein Kennzeichen, welches die obigen 3 Punkte erfüllt, korrekt ist.
Ich kann euch nur §22 StVG an´s Herz legen.
Und noch eins: Den unter Punkt 4 erwähnten Wachtmeister gibt es überall! Nur eben nicht mieß gelaunt sondern überkorrekt.