ZitatOriginal von Etnis
Aber nicht bei einer Bestellung !
Im Geschäft
Eigentlich doch, da es 2 übereinstimmende Willenserklärungen sind und es für Verbrauchsgüterkäufe keine Formvorschrift gibt, aber aufgrund der Nachweispflicht sollte so etwas immer schriftlich erfolgen.
Jetzt aber btt.
Ist immer ärgerlich, aber wie hier schon gesagt worden bei der Laufleistung muss man mit ein paar Reparaturen rechnen. Hol dir am besten mehrere Angebote ein und gehe zu der Werkstatt, die das beste Angebot und auf dich den besten Eindruck macht.