Beiträge von Basket84

    hy,


    bei meinem heutigen Werkstattbesuch wurde festgestellt, das meine hinteren Bremsscheiben sowie Bremsbeläge bei meinem 1,7 er runter sind.:(


    Ich habe ja schon eine höheren Rechnung erwartet, aber nach dem Kostenvoranschlag meines FOH war mir schlecht8o .


    Hier die Auflistung:


    Arbeitsstunden:


    Bremsklötze 52,64€
    Bremsscheiben 26,32€


    Materialkosten:


    Bremsklotz 92,96€
    Bremsscheiben 247,40€


    Gesamt 326,36€
    19% MWSt 62,01€


    Total 388,37€


    Findet Ihr das auch zu teuer oder denke ich da falsch?


    Basket

    Danke @ Chris2706


    180 € hören sich ja noch ganz gut an, werde auch mal die Tage etwas rumfahren und schauen was die Werkstätten so bei mir wollen.


    Grüßle


    Basket

    Hi Leute,


    ich glaube mich hat es nun auch erwicht mit den Radlagern.:wb:


    Da meiner aber nun 4 Jahre ist und über 100.000 km drauf hat, ist wohl mit Kulanz bei Opel nichts mehr drin.;(


    Wieviel muss ich den pro Radlager an Kosten rechnen?


    Grüßle


    Basket

    @ spitfire19880


    ist vielleicht richtig was du sagst, spielt aber in dem Fall keine Rolle. Der Verstoß gegen die STVZO wurde festgestellt und aufgenommen. Damit wird automatisch ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet ob es nur eine Sache ist oder 10! Es ist auch egal ob die Sache benutz wird, wenn die Sache theoretisch benutz werden könnte ist der Tatvorwurf erfüllt!

    Hy,


    bezüglich der fehlerhaften Namensschreibweise muss ich dir leider die Hoffnungen nehmen, kann ich dir genau sagen da ich bei ner Zulassungsstelle arbeite!!


    Da gibt es ein Gerichtsurteil da heißt es: "...
    Diese mangelhaften Angaben machen die Identifizierung des Betroffenen nicht unmöglich, da im übrigen die persönlichen Angaben zutreffend aufgeführt waren (vgl. auch OLG Hamm, a.a.O., und VA 2000, 51). Hinzu kommt, dass der Betroffene nach dem Vorfall angehalten worden ist. Damit war dem Betroffenen bekannt, dass gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden war. Bei Zustellung des Bußgeldbescheides wusste er somit, dass er wegen dieser Vorfälle in Anspruch genommen wurde, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestand (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 für falsche Tatzeitangabe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG)..."


    Da die dich persönlich angehalten haben, hast du keine Chance!!


    Das die Abblendlicht statt Fernlicht angekreuzt haben, ist ne Ermessensentscheidung. Aber würde mir da nicht so große Chancen ausrechnen, weil den Verstoß hast du ja defenitiv begangen und die haben den persönlich aufgenommen.


    Bin persönlich auch der Meinung wenn du einen Verstoß gemacht hast und die dich erwischen haben, steh dazu!!