Hy,
bezüglich der fehlerhaften Namensschreibweise muss ich dir leider die Hoffnungen nehmen, kann ich dir genau sagen da ich bei ner Zulassungsstelle arbeite!!
Da gibt es ein Gerichtsurteil da heißt es: "...
Diese mangelhaften Angaben machen die Identifizierung des Betroffenen nicht unmöglich, da im übrigen die persönlichen Angaben zutreffend aufgeführt waren (vgl. auch OLG Hamm, a.a.O., und VA 2000, 51). Hinzu kommt, dass der Betroffene nach dem Vorfall angehalten worden ist. Damit war dem Betroffenen bekannt, dass gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden war. Bei Zustellung des Bußgeldbescheides wusste er somit, dass er wegen dieser Vorfälle in Anspruch genommen wurde, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestand (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 für falsche Tatzeitangabe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG)..."
Da die dich persönlich angehalten haben, hast du keine Chance!!
Das die Abblendlicht statt Fernlicht angekreuzt haben, ist ne Ermessensentscheidung. Aber würde mir da nicht so große Chancen ausrechnen, weil den Verstoß hast du ja defenitiv begangen und die haben den persönlich aufgenommen.
Bin persönlich auch der Meinung wenn du einen Verstoß gemacht hast und die dich erwischen haben, steh dazu!!