Beiträge von CID-maker

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    Original von Clexi
    Ich glaube da gibt es ein Gerichtsurteil drüber (ging um einen Porsche) und da steht jetzt der Händler an 2. Stelle - will der Leasingnehmer das Fahrzeug für den Restwert kaufen der bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, hat er auch das Vorkaufsrecht.


    Kann ich nichts dazu sagen - hängt vom Gefüge der Verträge ab. Ich kenne keine privaten Leasingverträge. Bei den Geschäftsverträgen habe ich drei verschiedene Versionen gesehen:
    1) Händler hat Kaufrecht als erster
    2) Leasingnehmer hat Kaufrecht als erster
    3) keine regelung im Vertrag


    Vielleicht bezieht sich die Situation, die Du beschreibst auf die dritte Möglichkeit - hast Du mal 'nen Link?

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    Original von flex-didi
    Du nennst 2 Varianten des Kauf aber einmal zum Restwert und einmal diesen + Summe X ?!?


    Ja, du hast's richtig verstanden.


    Noch mal zurück zum Leasing Theorie: der Wagen wird rechtlich nicht gekauft, es ist eher eine Miete. Vereinfacht gesehen, beim Abschluss des Vertrages wird ein Preis geschätzt, den der Wagen am Ende der Laufzeit haben wird, dieser wird vom Kaufpreis abgezogen, Restbetrag (+ Zinsen etc. ) auf die Laufzeit verteilt. Theoretisch also wird nur der Wertverlust abbezahlt.


    Interessant wird's in dem Moment, in dem der Vertrag ausläuft. Es zwei Möglichkeiten:


    1.) Leasignehmer kauft den Wagen zurück. Dafür zahlt er den im Vertrag festgelegten Restwert, bekommt den Wagen, gut ist's. Wert wird nicht ermittelt. Diese Option ist manchmal verträglich ausgeschlossen (Händler hat das recht auf abnahme des FZG nach dem Leasingende).


    2.) Leasingnehmer gibt den Wagen zurück. Der theoretische Restwert wird mit dem aktuellen verglichen (Formell und Faktoren stehen in dem Vertrag), die Differenz wandert in die eine oder in die andere Richtung, Händler behält den Wagen und darf über ihm frei verfügen (also z.B. an den Leasingnehmer zum selbst gewähltem Preis verkaufen).


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    Original von flex-didi
    Und wenn ich das von "Petra" doch richtig verstehe, hat sie weniger km draufgefahren, er wäre also eigentlich mehr Wert, der FOH besteht aber auf dem fixen Restwert und wenn sie dann ja sowieso den Wagen kaufen will, hat sie ja quasi gespart ?!


    Vertehe nicht, wo Du Verständnissprobleme hast.


    Falls Petra nach Model 1 handelt, Zahlt sie die den verträglich festgelegtem Restwert vom Auto (bzw. die Differenz, zwischen dem was Sie "als Verbrauch" bezahlt und dem was noch zum vollem Kaufpreis fehlt). Bei diesem Model interessiert der echte Stand des Autos nicht. Danach kann der Leasingnehmer das Auto z.B. selbst verkaufen oder weiterfahren. Ist meistens die bessere Alternative, aber bei der konstelation ist ein Darlehn meistens viel günstiger.


    Gespart wird dabei aber nichts: Petra zahlt den vollem Wagenpreis (Raten+Restwert), nur halt ist der Wagen wertvoller als die letzte Rate.


    Beim Model 2 wird schwieriger. Händler versucht möglichst niedrigen Restwert zu Ermitteln: Schaut nach jedem Kratzer, guck sich die Laufleistung an, etc. Der aktuelle Marktwert ist aber mMn nicht berücksichtigt (was nicht heisst, dass der FOH nichts findet, um den Preis zu drücken). Danach gehört der Wagen zuerst dem Händler. Dieses Vorgehen heisst meistens "viel Verlust" - es sei den der Wagen ist in bester Kondition und ist auf dem Markt kaum was Wert.


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    Kleenermann
    Sprich, die Leasing will nach 3 Jahren so etwa 9.300 EUR aber der Haendler Einkaufspreis liegt eher so bei 7.000 und nen Bisschen. Also darf ich schonmal anfangen zu sparen und werd wohl ueberschaubare 2.000 Euro fuer das Auto nachzahlen dürfen.


    Schau Dir noch ein mal den Vertrag an. Mir ist noch nie ein Vertrag untergekommen, in dem auf dem Marktwerkt referenziert wurde. Es sind immer nur Formeln drin, die den Wertverlust beziffern, meistens basierend sie auf der Laufleistung (Wertverlust bei einem Unfall wird von der Versicherung gedeckt). Wichtig ist auch der allgemeine Zustand des Fzg's - wie gesagt, der FOH wird nach Wertminderung suchen.


    Die Option "selbst Kaufen und auf dem freiem Markt loswerden" bleibt auch noch - wenn's nicht ausgeschlossen wurde.

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    Original von Petra
    Er sagte nein der Wagen steht im Vertrag mit Restwert 8192 Euro drin und die will er auch haben.


    Hängt davon ab, was Du mit dem Wagen weiter machts:


    1.) Wagen geht als Leasingauto zurück an den Händler -> Du bekommst die Differenz, dann kann der Händler über den Wagen frei verfügen. Willst Du es kaufen, zahlst Du was der Händler verlangt, womöglich noch 1..2 k€ mehr, als der Restwert des Fzg. ist.


    2.) Du nutzt Dein recht zum Rückkauf -> Du zahlst den im Vertrag berechneten Restwert und der Wagen gehört Dir.


    BTW: Letzendlich ist es ein "null Spiel" - wenn Du weniger km im Vertrag angegeben hättest, würdest Du etwas weniger Leasingrate zahlen, dafür wäre der Restpreis höher.

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    Original von CrazyDj
    kann dir paar screens machen, da ich im moment nur promos hier habe. die kann ich nicht hochladen sry.


    Wie du meinst - schick mir die links oder screenschots per PM


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    Original von CrazyDjkann es sein, dass es vielleicht an nero liegt?


    Nein

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    Original von CrazyDjLiegt es vielleicht daran, das der Track mind 192kbits haben muss


    Nein.


    Kannst Du zwei files hochladen - eins wo es klapt, und eins wo es nicht klappt? Ich schaue mir dann die ID3 an.

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    Original von CrazyDj
    Kann es daran liegen, dass ich eine CDRW statt einer CD verwende?


    Nein


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    Original von CrazyDj
    Scheiss Radio -.-


    Scheiss MP3 -.-


    Wenn ich mich richtig erinnere:


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    "Künstler
    Titel"
    kommt aus dem ID3-Tag. Ist er nicht komplett (was auch immer das jetzt bedeutet) - wird der File-Name in einer Zeile dargestellt.

    Zitat

    Original von CrazyDj Welches Brennprogramm könnte das selbst einfügen?


    Versuche es mit Gruppenumbennenung im Total Comander. Mit MP3 Plugin, kann es so gut wie jeden Filenamen zaubern.