nee, der didi hat aber recht...der papapolizist hier zu hause sagt auch, dass nach vorne keine dauerhaft leuchtende lichtquelle sein darf, die farben von anderen lichtquellen mit entsprechender funktion hat...sprich orange oder rot nach vorne ist tabu...ich würde mich da auch nicht auf den tüv verlassen...wenn er das nicht sieht, heißt es ja nicht, dass es zugelassen ist und wenn der foh das kostenpflichtig für dich organisiert erst recht nicht...meiner hat sogar gesagt, das mein xenon vorne gut aussieht....das problem ist, dass das aber die meisten polizisten wissen..da braucht man nicht auf einen stoßen, der sich in der tuningszene auskennen muss, um was zu befürchten...
...will nicht der spielverderber sein...aber das ist in KEINEM FALL MIT DER FARBE STVZO ZUGELASSEN....