Hallo Florian,
habe es meinem Chef mal vorgetragen. Er meinte, der Fehler liegt klar beim Händler/Werkstatt. Da es keine Vertragsabsprachen dahingehend gab, sprich, du keinen Auftrag für diese kostenpflichtige Maßnahme erteilt hast, bist du auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
Der FOH könnte allenfalls verlangen, seine Zündkerzen wiederzubekommen, dies setzt allerdings voraus, dass der FOH auch deine Originalen wieder einsetzt und keine anderen...kann er das nicht, darfst du die Neuen behalten und bist nicht zahlungsverpflichtet.
Er meinte aber auch, man sollte es nicht zwingend, wenn es den Anschein macht, darauf hinauszulaufen, einen Rechtsstreit riskieren, sondern dann eher einen Vergleich suchen - z.B. halber Preis.
also verteidige dein Recht zunächst ruhig hartnäckig und wenn die wirklich große Wellen schlagen, dann kann man sich ja immer noch einigen.
hoffe, "ich" konnte dir helfen.
grüße