Jo danke für den Idioten
Nochmal zum Thema Standlicht oder Absätzen, die für sich alleine stehen sollen und keinen Bezug zueinander haben.
Zitat(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Absatz 2 macht hier somit ohne Absatz 1 keinen Sinn.
Zitat"Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41). "Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 Abs. 2 StVO nicht abgeleitet werden." (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr)
Also ist es nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Ein paar mehr Worte wären da wünschenswert, um Klarheit zu schaffen. immerhin hat ja die EU-Verordnung über die Einfuhr von Karamellbonbons auch über 25.000 Wörter