Beiträge von Eagle23

    Jo danke für den Idioten :D
    Nochmal zum Thema Standlicht oder Absätzen, die für sich alleine stehen sollen und keinen Bezug zueinander haben.

    Zitat

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


    Absatz 2 macht hier somit ohne Absatz 1 keinen Sinn.

    Zitat

    "Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41). "Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 Abs. 2 StVO nicht abgeleitet werden." (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr)


    Also ist es nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Ein paar mehr Worte wären da wünschenswert, um Klarheit zu schaffen. immerhin hat ja die EU-Verordnung über die Einfuhr von Karamellbonbons auch über 25.000 Wörter :D

    Die Dinger sind wohl ganz gut zu gebrauchen, wenn es nicht allzu kalt draußen ist. Dann dauert die Ladung wohl länger als ne Viertelstunde. Kauf dir lieber nen ordentliches Kabel für 15€. Da haste mehr Spaß mit ;)

    Zitat

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


    Das sagt §17 STVO. Absatz 2 bezieht sich meiner Meinung nach auf Absatz 1. Somit darf bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nicht nur mit Standlicht (sondern mit Abblendlicht) gefahren werden.
    Wenn es hell ist und ich eigentlich kein Licht einschalten muss, darf ich sehr wohl mit Standlicht fahren ;)


    Kommentierung Hentschel StVR, 36. Auflage, RZ 20 zu § 17 StVO (sogar im Fettdruck): Standlicht (Begrenzungsleuchten)ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.

    Also ohne AFL kosten die um die 120-150€ neu.
    Die Höhe kannst du am Lichtschalter einstellen, wird dir auch angezeigt (Stufe), wenn du Licht anmachst oder Zündung, wenn Licht schon an ist.


    Dass man tagsüber nicht mit Standlicht fahren darf, halte ich für ein Gerücht. Der Gesetzestext ist Auslegungssache meiner Meinung nach.

    Pin 1- 8 und 14,16 LSP
    Pin 12 Masse
    Pin 9,10: Mittelgeschwindigkeits-CAN
    Pin 11: schwarz-gelb Telefon Mute
    Pin 15: Plus
    Pin 31: Aux-In links
    Pin 32: Aux-In rechts
    Pin 38: Aux In
    Pin 34: Telefon Spracheingabe
    Pin 40: Telefon Spracheingabe niedrig Bezug
    Pin 37: Raddrehzahl für Navi und Lautstärkeregelung


    Das sind die Pins vom großen Radiostecker. Falls du nen anderen meintest, bitte nochmal kurz melden.
    Ist übrigens bei jedem Radio die gleiche Belegung, nur dass bei einigen mehr oder weniger Pins frei bleiben.
    Was an den restlichen Pins ist: keine Ahnung, aber ich vermute, dass die frei sind.

    Also in der Schaltereinheit, sofern sie komplett ist, sitzen schonmal 15 LEDs
    Wieviele im tacho sind, stand glaub ich auch mal in diesem Thread.
    Gibts doch in weiß: Nämlich hier
    Fürs radio hab ich leider nix im Stromlaufplan gefunden. Aber ich schätze es werden auch so 10 Stück etwa sein