Hallo!
Soweit mir das bekannt ist musst du nur den Wert des "originalen" Autos und eventuelle Leistungssteigerungen bei der Versicherung angeben (damit die Versicherung das Risiko einschätzen kann).
Alle anderen Änderungen müssen nur in der Zulassung eingetragen werden, was ja im Normalfall der TÜV erledigt. Wird das gemacht, bleibt der Versicherungsschutz bei einem Unfall aufrecht.
Wenn du unter "Sonderausstattung" auch den Wert der Federn, Schürzen, Felgen etc. angiebst, werden dir diese bei einem Unfall auch ersetzt, ansonsten eben nicht.
Weiß allerdings nicht ob das in DE gleich geregelt ist!
Lg Verena