Soweit ich wiess, hat der Händler das recht auf 3x nachbesserung es selben fehlers, isser dann immer noch nicht weg der Fehler kannst du was geltend machen, aber ob das nen Rücktritt wegen nem Gurt ist weiss ich nicht, muss glaub ne Gewisse kaufsumme auch haben der Fehler.
Is scho wieder 5 Jahre her als ich des gelernt habe und da änder sich ja auch immer viel.