Nun denn............,
eigentlich wollte ich keinen weiteren Kommentar abgeben.
Aaaaaaaaaaaber, die Einfachheit eine solche Erscheinung zu ergründen zwingt mich dazu!
Wenn man die innere Verkleidung der Heckklappe entfernt liegt das Innere frei, dies ist auch juristisch nicht anzuzweifeln.
Setzt man anschließend einen Dichtigkeitsprüfer mittlerer Größe (extrem kleine Dichtigkeitsprüfer von ca. 90 - 100 cm Körpergröße können auch stehend eingesetzt werden), mit einem IQ von mindestens 50 % in den Kofferraum, wobei unbedingt zu berücksichtigen ist, dass das Sehvermögen ob mit oder ohne Sehhilfe (Brille) wiederum 50 % nicht unterschreiten darf, kann ein Experiment bisher ungeahnter Tragweite erfolgen.
Strickt einzuhaltendes Vorgehen bei der Wasser-Eindringungs-Kontroll-Untersuchung:
Klappe zu............ durch einen auf die Heckklappe, von außen (besonders wichtig) zu richtenden Wasserstrahl mittlerer Wolkenbruch-Intensität und wechselnder Einwirkungsrichtung, wird eine Situation simuliert, die es dem aufmerksam prüfenden Kofferrauminsassen ermöglicht, eindringende Feuchtigkeit zu erkennen und sogar zu erfühlen. Es ist hier noch nachträglich zu erwähnen, dass der Prüfer keine taktilen Ausfallerscheinungen zeigen darf, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die gegebenenfalls gesichteten Wassermassen nicht als solche erkannt werden können.
Nach erfolgter Außenwässerung der zu untersuchenden Heckklappe ist die unbedingt durchzuführende Öffnung dieser durchzuführen.
Auch hier ist noch zu ergänzen, dass die Intelligenz und das Sehvermögen des äußeren Prüfers, dem des inneren Prüfers gleichgestellt sein sollte, um spätere, unnötige Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld auszuschließen.
Wichtiger Hinweis:
Sollte unerwartet und nicht steuerbar, eine naturelle Wasserergänzung (im Volksmund "Regen") hinzukommen, ist der Test nicht zu werten und kann bei der unteren Landesbehörde für Niederschlagsangelegenheiten, die auch insbesondere für den allgemeinen Niederschlag zuständig ist, auf dem üblichen Klageweg angefochten werden. Beachte: der Knock-out, ebenso Niederschlag genannt, ist unbedingt zu vernachlässigen, da hier nicht anwendbar, vgl. OLG Regensburg Urteil vom 01.04.1709, § 12345 und § 08/15. Eine Mindesttemperatur von 40 Grad Celsius (im Schatten) ist unbedingte Voraussetzung für die Testdurchführung und auch die Bewölkung muss unter 2,7 % liegen, Windstille ist unabdingbar. Um einen lebensbedrohenden Flüssigkeitsmangel beim sich im Fahrzeug befindlichen Prüfer zu vereiden, ist dieser mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen (Bier in größeren Gebinden ist als besonders geeignet anzusehen). Testkritiker behaupten immer öfter, dass erhöhte Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere die Aufnahme von alkoholhaltigen Getränken, zu einer negativen Testbeeinflussung mangels visueller Urteilsfähigkeit führen kann, in diesem Fall kann jedoch dieser Einwand als absurd dargestellt werden, da der Prüfer nur seine visuelle Leistungsfähigkeit erhöht (Doppelsehen). Gelegentlich auftretende orale Ausgasungen (Rülpser) erhöhen ebenso nachweislich nicht den Treibhauseffekt.
Fazit: So einfach wär`s gewesen!
Vielleicht hat der/die Eine oder Andere bei den vorstehenden Ausführungen etwas schmunzeln können, mich würd`s freuen.
Allen eine gute Nacht!
Pappa Ratsi