Zitat
Original von Steinmetz
BTW: Hab ichs eingetragen und es kann, so wie dadl gesagt hat, wieder ausgetragen werden, wenns jemanden stört, was ist denn dann im Falle eines Unfalls? In diesem Moment besteht ja dann aber die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz. Wenn dann einer kommt und sagt: "Hey, die hätten doch so gar nciht eingetragen werden dürfen", dann kriegt ja aber nur der TÜVer eins aufn Deckel, oder? Zu dem Zeitpunkt besteht legal meine Betriebserlaubnis.
Nein, dein Auto bestitzt keine Betriebserlaubnis wenn eine "illegale" Eintragung vorliegt. Wenn sich der Prüfer warum auch immer dazu hinreissen lässt etwas nicht haltbares Einzutragen macht es das noch lange nicht legal.
Da Unwissenheit auch nicht vor Strafe schützt ist es ebenfalls deine Aufgabe als Inbetriebnehmer und womöglich auch noch als Halter des Fahrzeuges dich über den Zustand und Verkehrstauglichkeit deines Autos zu informieren. Somal du ja auch von den Veränderungen weisst.
Wenn deine Eintragung Hand und Fuss hat und auf Grundlage von entsprechenden Normen (sprich Traglast, Freigaben, Freigängigkeit, Abrollumfang, Achsverbreiterung usw.) erstellt wurde brauchst du dir auch beim TÜV keine Gedanken machen.
TÜV ist ja auch nur eine Sache. Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und der Polizei kommt deine Eintragung nicht ganz richtig vor können sie auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen, der das dann wieder begutachtet. Somit läufst du immer "Gefahr", dass sich noch ein anderer Prüfer deine Umbauten anschaut.