Ein Tipp an die Leidgeplagten Radlagerschädenhaber.
Da ich feststelle das auch im Thread an Corsas mehrfach ! die Lager getauscht
wurden.
---------ES GILT FÜR GETAUSCHTE TEILE DIE GESETZLICHE-------
---------GEWÄHRLEISTUNG VON 2 JAHREN------
Ja, Ja die Beweislastumkehr kommt dann auch noch, aber erst nach 6 Monaten und dann müssen wir beweisen das der Mangel bei Produktion
schon da war.
Aufgrund der Länge des Threads gar nicht so schwer, und ein Gutachter
würde das ebenfalls feststellen, dann muss der FOH den Gutachter zahlen.
Also schmeisst das Geld im wiederholungsfalle nicht zum fenster raus, wenns
innerhalb 2 Jahren ist.
Das Argument "Radlager=Verschleißteil" ist hier nicht zutreffend. :kaffeetrinker:
Nicht so Abfertigen lassen. Sondern Messer an die Brust :shoot: :shoot:
Gruß Philipp