Beiträge von TomH86

    streng genommen ist es wirklich nicht zulässig, da es heisst das dinge die verbaut sind auch funktionieren müssen...
    allerdings glaube ich nicht das dir im fall der fälle deswegen jemand ans bein pinkelt...und tüv nunja..entweder nen netten finden der es "übersieht" oder halt zum tüv umbauen...

    die Scheinwerfer kann man 1zu1 tauschen..dann funktionieren allerdings kurvenlicht, abbiegelicht und leuchtweitenregulierung nicht..leuchtweitenergulierung kann man relativ einfach hinbekommen durch ändern der pins...kurvenlicht und abbiegelicht kann man nicht zum laufen bringen, ausser durch einen kompletten kabelbaumtausch..und das sprengt jeden kosten/nutzen faktor.
    ich hab die bei mir nachgerüstet..aber halt ohne kurven und abbiegelicht


    bremsflüssigkeit wurde ergänzt....Zeugt ja schon von einem unheimlich guten Betrieb der Ahnung hat was er tut ... Saftladen...und das mit dem kühlerfrostschutz ist auch naja..wäre kein gutes ergebnis bei nem werkstättentest