Beiträge von DerAlex

    Nein das mach ich nicht beruflich.
    Eher so hobbymäßig bei bestimmten Umbauten am Auto.
    Wie eben den Scheinwerfern.


    In der deutschen Gesetzgebung ist eh alles wirr.
    Man darf mit Abblendlicht fahren, ganz ohne Licht aber man verbietet das fahren mit Standlicht ( welches von der Helligkeit so ein mittelding aus beidem ist).
    Dann gibts da §17 Abs. 2 in der STVZO, wo woll keiner so richtig weiß ob er nun auf Abs. 1 bezogen werden soll oder nicht.
    Im Busgeldkatalog gibts direkt für diesen Fall auch keine Regelung.


    Eine andere Sache wiederum ist, das alle Fälle sich ja auf das Standlicht von den Originalscheinwerfern beziehen (mit diesen kleinen Birnchen drin).
    Wie es mit einer LED-Leiste aussieht wurde so noch nicht behandelt.
    Das einzige was dort auf Standlicht deuten lässt ist an sich die Schalterstellung im Auto.



    Ach @Ananas und den Rest. Hier ein Video von nem Polo (jaja ich weiß, ich mag VW auch net :P ) mit Dectane Dayline Klarglasscheinwerfern:
    http://www.youtube.com/watch?v=YzGNAPoEoyc
    Die zeigen die Helligkeit im Dunkeln ganz gut find ich.

    Zitat

    Original von 747ananas747
    @ DerAlex und kaufst du die trotzdem ?Und wann??


    @Ananas: Werd die mir nächste Woche bestellen.
    In schwarz.


    Mal sehen ob mich die Rennleitung dann anhält :P



    Speed: ich meinte diese Auslegung, ob sie stimmt oder net sei mal dahin gestellt.


    Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).

    Zitat

    Original von sP33dAtTaCk


    Und STVO is genau die richtige Hausnummer :)


    Greetz


    Je nachdem wie man §17 Abs. 1 und 2 auslegt.


    Aber was solls, ich glaub selbst wenn, stört sich die Rennleitung eher an leuten mit Neblern als an welchen mit LED-Leiste a la TFL.

    Hmm naja, ganz ehrlich das mit dem "am Tag mit Standlicht fahren ist verboten"- Thema wurde so oft in so vielen Auto, Jura usw. Foren aufgegriffen und nie gabs irgendeine schlüssige Antwort.


    Viele beziehen sich ja hierauf:


    Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).


    Andere sagen nur: Das Fahren mit Standlicht ist verboten.



    Aber mal ganz ehrlich, warum kauf ich mir solche Scheinwerfer für 250€ wenn ich die LED-Standlichtleiste ("TFL") nicht am Tag fahren darf.
    Eben diese Leiste ist ja das was die Scheinis so teuer macht.


    Und selbst wenn zahl ich die 10€ Verwarn- oder Bußgeld, falls sich übehaupt jemand an der Leiste stört.

    Zitat

    Original von 747ananas747
    Frage ,Hast du die scheinwerfer mit Lampen bekommen? Welche lampen waren dabei ?Philips Osram?


    Also bei den meisten steht dabei das die mit Leuchtmitteln versendet werden, aber mal ganz ehrlich du glaubst doch nicht echt dran das die da Phillips Osram mitschicken.

    Müssen wa mal schauen :) viele Wiesbadener gibts hier net soweit ich weiß, aber ein paar Mainzer sollte es schon geben :P


    Da müssen die halt mal auf die schöne Seite des Rheins kommen :evil: