Zur Fairness:
Die sah bei mir wie folgt aus. Ich habe mir das Auto kurz beim großen Händler angesehen (ohne Probefahrt) und dann weitere Infos über einen Bekannten (Corsa-Besitzer) eingeholt. Die Ahnungslosigkeit des Verkäufers beim großen Autohaus hätte mich ohnehin definitiv von einem Kauf dort abgehalten. Nachteil dieser Lösung: Ich erkannte erst bei Lieferung, dass zwischenzeitlich das kurze Getriebe verbaut wurde, wobei ich dies wohl sonst auch murrend in Kauf genommen hätte.
Danach habe ich den Preis von Mauerhoff bzw. auch über die Einkaufsmöglichkeiten unseres Betriebsrates ermittelt und habe den Händler in meiner Nähe kontaktiert. Da dieser nicht mithalten konnte (selbst bei freiwillig 500.- Aufpreis, die Überführung aus Bühl kostet ja auch was), habe ich bei Mauerhoff gekauft und mit dem Händler wurde EHRLICH vereinbart, dass ich trotzdem als neuer Kunde gerne gesehen werde.
Zum Mauerhoff-Preis mit Jahresfrist-Ende:
Eine Preisbindung, die sich auf lediglich 8-9 Wochen erstreckt, gibt es meines Wissens nicht. Da müssten wohl schon explizit Zusatzvereinbarungen getroffen werden, dass das Auto bis spätestens 31.12. zugelassen sein muss. Da gehört aber für mich im Umkehrschluss dazu, dass bei Nichtlieferung vor dem 1.1.09 der Kaufvertrag für mich hinfällig ist, sofern ich das wünsche.
Normalerweise gibt es doch immer eine Preisbindung von 4 Monaten nach Bestellung. Während dieser Zeit darf keine Preiserhöhung durchgereicht werden. Wenn jetzt irgendwelche Verkaufsboni des Händlers flöten gehen, weil die Lieferfrist nicht gehalten wird, kann doch der Kunde nicht dafür krank sein. Ich würde da nochmals nachhaken, mit welcher Verbindlichkeit bzw. welchen Konsequenzen Mauerhoff den 31.12. sieht.
epp4