wie wäre es denn mit §22a (1) Nr. 7 StVZO ?
"Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50)"
wenn du etwas an den scheinwerfern veränderst, z.b. durch aufkleben einer folie, sind diese nicht mehr amtlich genehmigt, da sie so nicht geprüft wurden.
ist doch gar nicht so schwer.
wenn du da etwas draufklebst, ist das deine sache, wir sind alle alt genug.
fakt ist, es ist verboten, auch wenn es nur die "inaktive" oder "passive" fläche ist.
sonst könnte man z.b. auch scheinwerferblenden einfach so aufkleben. aber da gibt es, wenn es legal ist, immer ne abe dazu.