Hier passte es auch direkt ohne Anpassungsarbeiten. Es ist Alles dabei, was Du brauchst.
Beiträge von eSDeHa
-
-
Die Übergänge zwischen den Bauteilen sind entsprechend so flexibel wie vollständige Silikonschläuche, beides zusammen aber immer noch wesentlich fester als die Serienlösung.
-
Ich fahre jetzt nen 30/30 Komplettfahrwerk, die Federn waren damals zwar schön aber nicht für schnelle Fahrten gedacht, das "hoppeln" hatte ich auch. Auf dem Bild ist das Fahrwerk vielleicht 3000 km drin, das ist schon arg tief für "das bisschen". Die Keilform ergibt sich von alleine - vorne ne Gummilippe drunter und optisch zieht sich nach hinten alles hoch.
-
Wenn ich mir so den Vergleich ziehe zu anderen Stoff-Leder-Kombinationen bei Opel (was die Optik nach ebenfalls knapp 90tkm betrifft; vgl. in Astra, Tigra B und Zafira) würde ich wieder zum Vollleder gehen; Vollleder ist für mich einfacher zu reinigen und wenn das Kind mal kleckert, bekomme ich das einfacher raus. Ohnehin würde zumindest mir die Sitzheizung fehlen.
-
Ne, die H-Felge ist 5-Loch, aber die gibt es nur in 19 Zoll, offiziell. Sollte auch nur bedeuten, dass die Hersteller der Felgen oft auch andere Dimensionen mit anbieten, allerdings nicht direkt ersichlich.
-
Beim Hersteller der Felgen (evtl. Ronal oder Rondell?) mal anfragen. Habe auch schon die Astra H OPC Felgen BiColor in 18 Zoll gefunden, obwohl es sie offiziell nicht gibt.
-
@'eSDeHa : COC-Papiere zeigen NUR das was Serienmäßig ab Werk montiert wird oder als Option geordert werden kann.
Das Original 17 Zoll Opel-Rad hat eine ABE!
Also bezieht sich der vereidigte Sachverständige (GTÜ) sich auf diese ABE....und macht seinen Versuch mit der Freigängigkeit.
Ich war übrigens dabei.
Da er eine Bescheinigung nach §19(3) ausstellen DARF, ist alles legal.Das COC Papier bzw. die Konformitätsbescheinigung ist an die ABE des gesamten Fahrzeugs gebunden. Der Umrüstkatalog, den man an dieser Stelle dazu nehmen muss, hat zudem Gutachtenstatus und ist entsprechend auch an die ABE des Basisfahrzeugs gebunden. Daraus geht hervor, dass die geforderte Konstellation von Hause aus unzulässig ist und einer Vollabnahme bedarf, welche nur bei dem TÜV oder bei der DEKRA abgenommen werden dürfen, abhängig vom Bundesland.
Nur weil ein Originalrad eine ABE hat, darf man es nicht blindlinks auf jedes Fahrzeug schrauben...
Du fährst KEINE Opel Felgen sondern nur Zubehörfelgen, das ist eine absolut andere Geschichte. Und nur, weil Du "dabei" warst - was keinerlei Relevanz in dieser Sache hat - ist Dein Kenntnisstand keinesfalls richtiger Wenn ich Dir jetzt sage, dass ich Sachverständiger sei, wird das am Ende aber auch nix ändern. Guck Dir doch bitte die Dokumente genau an, dann wirst Du demnächst vielleicht nicht "so frei im Umgang mit Worten" sein.
-
Meine Aussage betrifft die Sinnlosigkeit einer Abnahme, die ich bei Demjenigen mache, der "alles einträgt". Eine Eintragung eines Bauteils ohne ein Gutachten aus dem die Zulässigkeit der gesetzten Kombination hervorgeht ist im K-Fall noch weniger wert als das Papier, das beim Druckvorgang der Rechnung genutzt wird.
Die Opel Felgen sind ohne Zulassung am Fahrzeug, da wird JEDER Sachverständige, der es auch ist, schön die Arme verschränken. Andernfalls riskiert er seinen Status und seinen Job. Außerdem dürfte die GTÜ an dieser Stelle die Abnahme nicht vornehmen, da es sich hier um eine Vollabnahme handelt. Am Ende ist es nämlich der Prüfer in der HU oder die Polizei, welche die Zulässigkeit anzweifeln. COC Papiere können Sie lesen und beim bloßen Verdacht wird mittlerweile "vollstreckt".
Die Diskussion habe ich schon mit Opel, diversen Herstellern, Händlern und auch einer Hand voll Sachverständigen geführt, einem davon aus dem direkten Freundeskreis. Da ging es aber "nur" um 18er Felgen eines anderen (schwereren) Opel Modells am Corsa. -
Aufpassen mit der Aussage "dann lass es Dir woanders eintragen". Eintragungen sind immer Ermessenssache des Prüfers, daher unterscheidet sich das Abnahmeverhalten sehr. Das spielt für die Abnahme an sich erstmal keine große Rolle (denn dann fahre ich ja woanders hin und hole mir die Abnahme), aber spätestens im K-Fall (bspw. Unfall) wird es relevant, wenn dann ein vereidigter Sachverständiger bescheinigt, dass die Konstellation nach seinem Ermessen nicht verkehrssicher ist und kein Gutachten dem entgegen gestellt werden kann. Dann ist man nämlich meist am Popo geleckt, wenn da kein Papier etwas Anderes sagt.
Für die sichere Seite wird eben die COC Freigabe benötigt - dann braucht auch keine Abnahme sein. Ansonsten eben ein Gutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Dritter Weg ist ein Vergleichsgutachten in Verbindung mit einem Festigkeitsgutachten (also Gutachten eines anderen Herstellers für Felgen mit identischen Abmessungen und entsprechender Reifenfreigabe sowie die Angabe zur Radlast aus dem COC Papier).
Letzter Weg ist eine Einzelabnahme, die wird ganz ohne Papiere aber sehr teuer. Abnehmen darf das nur der TÜV bei Dir. -
Den Schlüssel gibt es beim FOH oder in der Bucht. Zum Umbau muss afaik nur ein Stift im Gehäuse entfernt werden, danach kann die Platine getauscht werden. Am Ende den Bart auch umbauen.