Ordnungswidrigkeiten (also auch Verkehrsordnungswidrigkeiten) können grundsätzlich nach pflichtgemäßen Ermessen geahndet werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Anders also beim Legalitätsprinzip (Strafverfolgungszwang) bei Straftaten, die immer verfolgt werden müssen, liegt es also im Ermessen des einzelnen Beamten ob er nur bemängelt oder auch ahndet.
Aber was bringt eine Mängelkarte den? Der Betroffene baut den ganzen Krampf aus, führt das Fahrzeug wieder vor, lässt den Rückbau anschauen, geht wieder, baut alles wieder ein und denkt sich "Ha Ha ihr seid alle so blöd".
Meine Meinung ist, dass eine Ahndung immer auch eine Mängelanzeige mitbringen sollte, den so muss der Betroffene seine Konsequenzen aus seinem Handeln ziehen und der Verkehrssicherheit ist auch genüge getan.