Austauschen oder Bleibenlassen ! (Bis zur HU...)...
Was soll denn sonst (legal/techn.) mögl. sein ??!??
Im Fahrersichtbereich darf nicht ausgebessert werden. Fakt.
Wenn´s jedoch nicht weiter stört/auffällt bei der Fahrt (Nachts/Gegenlicht wäre eine Prüfung wert), was soll´s.
Oder bei der HU in 3 Jahren wird´s verlangt.
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.