Meine Ex durfte damals fahren. Ohne Führerschein xD Wird sich ganz fix ändern, sobald die TN1 drauf sind :bow:
Beiträge von Steinmetz
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Uuuhtsch..na dann hat sie sich auch aus eigenen Stücken dafür zu entscheiden
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Achso, die hattest du so wieder zurückbekommen mit dem Auto??
Ja nee, das is echt kein Fetzen normal :wb: :wb:
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Mal pushen, dass das hier in die Puschen kommt höhöhö
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Achtung! Wenn du kein Seriensportfahrwerk und somit keine Lenkeinschlagsbegrenzer hast, brauchste die wahrscheinlich noch. Möglicherweise reichts mit der ET, dass es sich erübrigt, aber sicher wär ich mir nicht.
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Zitat
Original von vuser1416v
Joa...;) scheibenwischer...sitzt der nicht im motorraum neben der batterie war halt nur ne theorie, von mir...
Irgendeinen Kram müssen die sich ja dabei gedacht haben, als diese verordnung abgesegnet wurde...
Ja genau das is der Punkt, den ich nicht glaube.."Räder außerhalb des Radkastens? Ouuuuh, nee das is ungewöhnlich, das kann nicht richtig sein."
Wär ja nicht das erste Mal, dass irgendne Scheiße verabschiedet wird, von der man keine Ahnung hat. Ich verweise auf die Bildungspolitik der letzten Jahre :'D
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Wäre ne Möglichkeit, ABER..wenn du deinen Kotflügel ziehst, ziehst du ja nicht den Radkasten mit, somit fliegt, trotz Erfüllung der Richtlinie, noch genauso viel hinten weg Ist ja dann nur obendrüber abgedeckt.
Aber selbst in dem Fall. Deshalb hat doch jedes Auto Scheibenwischer, oder..?
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Mhh.......
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Rein nach den Richtlinien ja.
Aber sag mir mal bitte 1 vernünftigen Grund, wieso sowas bei nem Corsa ein Problem ist, wenn doch sichergestellt ist, dass man nicht auf dem Reifen aufsitzen kann.
Dann kann mein Rad theoretisch soweit rausstehen wie mein Außenspiegel, da nehm ich immernoch nicht mehr mit als anders.
Da hat irgendein Bürokrat wieder nen Riesen FURZ in seinem verklausulierten Hirn erschaffen, der uns jetzt mächtig auf die Eier geht.Manchmal wird man dafür, dass wir in einem freien Land leben, ziemlich stark eingeschränkt. Und das noch ohne Sinn.
Das mit dem Bestandsschutz, was du jetzt ansprichst. Inwiefern gilt das? Nur für die Eintragungen, die vor der Einführung der Richtlinie erfolgt sind oder generell für alle Eintragungen?