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Original von tw0lee
Hast du ne Rechtsschutzversicherung?
Dann leg denen das doch einfach mal hin und die sollen sich drum kümmern
Dummerweise kennen die sich aus, ausser einem müden lächeln und einet ablehnung kommt da nichts.
Ich habs zwar schon mehrmals hier verzappft aber gerne nocheinmal.
Es gibt eine garantie. Die gibt der hersteller freiwillig, damit besteht kein rechtsanspruck.
Dann gibt es die gewährleistung, gesetzlich geregelt ud damit ist auch ein rechtsanspruch gegeben. Die geht zwar 24monatw, nur nach 6monaten tritt beweisleistumkehr ein,sprich der antragssteller muss beweisen das der mangel schon bei der asuslieferung vorlag, zwei jahre und 45tkm später fällt das eher schwer vorallem bei einem verschleissteil......
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Original von **BlUe_MaGiC**
Bzw. Auf was kann jetzt gehen jeder sagt anders? In der Garantie steht "getriebegehäuse mit allen Innenteilen einschließlich drehmomemtgeber, kupplungsglocke usw??
Und nun die zwei preisfragen: warum ist kupplung nicht expliziet erwähnt? Und gehört du kupplung zum getriebe? Die beiden antworten wurden hier schon gegeben.....
Aber das ganze hier wurde so gut wie es der originaltitel versprochen hat