Bzgl Messtrecke gibt es keine klare Reglung.
Wenn die Systemtoleranzen eingehalten wurden reicht theoretisch auch 1m.
Aber es hat sich wohl eingebürgert das es 300m schon sein sollten bei über 100km/h. Ich kenne eine Urteil wo aber auch schon 250m Messstrecke reichten.
Aber eigentlich ist es doch für dich eh egal, du musst erstmal per Anwalt Akteneinsicht bekommen um deine Messtrecke zu erfahren. Und ob das wirklich nur 200m waren würde ich beweifeln, die sind bei 137km/h sehr schnell vorbei, schneller als man glaubt, da täuscht man sich gerne.
Aber das lohnt sich bei 80€ und keine Punkte doch eh nicht, das kostet nur Arbeit, Zeit ud Nerven. Zahlen und das nächte Mal den restlichen Verkehr besser beobachten damit du sie vorher erkennst....
Seit wann messen die eigentlich auch auf Landstraßen mit ihren Videofahrzeugen?