Hallo !
Ladeluftkühler A mit Gutachten von Ladeluftkühler B eintragen , als Einzelabnahme eines TÜV-Beamten .... Haben wir gelacht ... Das wird nix !
Bei dieser Aktion steht der TÜV Prüfer mit einem Bein im Knast und völlig zu recht !
Unser Gutachten ist ein DOKUMENT , was von einem Zertifizierungsstelle durch folgende Tests begutachtet wurde :
1) Abgastest
2) Geräuschprüfung
3) Volllastmessung
4) Leistungsmessung
5) Zertifizierungsprüfung des vertreibenden Unternehmens (EDS)
Das erworbene Gutachten wird vom Kraftfahrtbundesamt beglaubigt und genemigt und darf NUR in Verbindung mit den bei den Tests verwendeten Bauteilen zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwendet werden und danach vom TÜV Prüfer eingezogen werden gegen Missbrauchsfälle !
Wenn man eine Einzelabnahme durchführt , sind leider auch die Prüfungen 1) bis 4) nötig , die Kosten sind mit knapp 3000EUR nur unerheblich günstiger als eine komplette Zertifizierungsprüfung !
Wer auf Basis EGAL welches Gutachtens fremde Tuningteile eintragen will , der begeht schlicht und ergreifend einen Tatbestand des Betruges und des Urkundenmissbrauchs !
Dieses Problem wird sich in Zukunft eh erledigt haben , wenn die aktuell im Genemigungsprozess befindliche neue EU-Richtlinie wirksam wird , dann dürfen NUR zertifizierte Unternehmen Tuningprodukte mit TÜV-Gutachten anbieten und bewerben , alles andere wird dann unter Strafe gestellt ... endlich mal eine Aktion der EU die begrüßenswert ist aus Sicht der Tuningfirmen , die fast alles mit TÜV-Gutachten anbieten !!
mfg Arno Schindler
EDS-Fahrzeugtechnik