Beiträge von hedonistic

    an dem ich mich und meinen Kleinen ganz und gar hier im Forum einführen wollte, nun kam heute der Anruf, ich also hin und siehe da, in der Zwischenzeit hatte ein neuer Lehrling, gerade seit 2 Wochen im Betrieb, meinen Wagen arg beschädigt. Habe jetzt erstmal einen opc, nun gibt es 3 Möglichkeiten, den Wagen nach Reparatur trotzdem nehmen, natürlich abzüglich einer Wertminderung (es gibt auf der Fahrerseite eine 4cm breite 1,50m lange Beschädigung über Tür und hinteren Kotflügel), den OPC den ich jetzt fahre, gerade 60 km gelaufen, technisch zwar nicht so ausgestattet, aber ihr wisst ja zu einem schon sehr guten Preis, oder Möglichkeit 3 ist die Bestellung eines Neuwagens und Stellung eines Leihwagens bis zur Lieferung


    nun meine Frage, was denkt ihr, wie sollte der eigentlich Kaufpreis gemindert werden, opc Meinung ist eigentlich klar, oder Neubestellung?

    Zitat

    Original von sponky123
    So, habs direkt über Opel Deutschland klären lassen. Selbstverständlich gilt die 6 Jahres Aktion auch für meinen Wagen. Die Händleraussage beim Verkauf war falsch. Ob ich die umsonst bezahlten 2 Jahre Anschlussgarantie wiederbekomme, prüft der Händler derzeit.


    Die Garantie gilt übrigens Deutschlandweit und muss nicht dort wo der Wagen gekauft wurde in Anspruch genommen werden. Das war eine Zusatzinfo die beim Gespräch ebenfalls noch mit herausgekommen ist.


    hab doch gesagt die haben dir Mist erzählt, selbst auf eine Tageszulassung gibts die Garantie, auf den Betrag würde ich mehr als bestehen und durchblicken lassen, dass du dich mehr als arg verladen fühlst und Wiedergutmachung erwartest

    also ich hab heute bei Saturn ein HP Kombi Gerät von 399 auf 369 runtergehandelt, mit welchen Einschränkungen der bei hp üblichen Garantieleistungen muss ich jetzt rechnen?!


    entschuldigt, aber das ist Quatsch


    vielleicht werden zur Produktion von "hart verhandelten" KFZ ja auch minderwertige B Teile verwendet, wer weiß


    und Westi, allein der Begriff UVP widerspricht deiner Theorie schon im Ansatz


    du vergleichst hier zudem Äpfel und Birnen, Opel Fachhändler und Discounter haben wirklich Margen, die sich unterscheiden wie Himmel und Hölle


    und es sei auch dies gerne noch einmal vermerkt, die Kalkulation des Händlers kann dem Kunden völlig egal sein, eine allgemeine Aussage der ADAM Opel AG ist verbindlich, oder muss ich vielleicht fürchten, dass mein Corsa kein E10 vertragen wird, weil ich hart verhandelt habe und somit nun aktuelle Teile vielleicht minderwertig sind?


    woran machst du fest, dass es eben nicht so ist?


    die verlängerte Garantie hat man eben doch beim Kauf eines neuen Corsa D von einem Vertragshändler als Privatperson, und genau um solche Käufe geht es doch hier oder?


    interessant wäre es zu wissen, wie es sich mit Tageszulassungen verhält, der Kaufpreis sollte hierbei allerdings keinerlei Rolle spielen

    du meinst im Widerspruch zu deinem gestrigen posting?


    "Sponky, die verlängerte Garantie hast du nicht automatisch mit dem Neuwagenkauf. Auch der Händler muss die Anschlußgarantie irgendwie finanzieren. Seine Aussage ist zwar undiplomatisch aber in der Sache richtig."

    also die Formulierung "Das Angebot gilt für alle Pkw-Neuwagenkäufe, ausgenommen bleibt das Agila Basismodell." lässt da eigentlich keinerlei Interpretation zu, selbst wenn ich das KFZ für 1€ erwerbe