Shadow: die 600 km sind der tageskilometerzähler und mit dem putzen haste recht
@gobble: die zahlen habe ich geschwärzt weil ichs einfach kann, weiterhin könnte es sich bei einem manipulierten tacho um eine straftat gemäß § 22b StVG i.v.m. § 263 StGB handeln und sowas mache ich nicht!
Auch wird "das Ding" nicht verkauft, weil ich als ersthalter eine zeitlich unbefristete garantie bis 160k km habe. dafür brauche ich mind. 15 jahre! (ja ich weiß, es gibt ein 10%ige abstufung bei den materialkosten ab 50k km alle 10k km, die letzte liegt bei 40% von 100k-160k km)