Unabh. von sowas vorgefertigem (lässt sich evtl. nochmals anfordern), kannst du ja selbst entsprechenden Freitext aufsetzen !
Insbesondere wenn`s da anscheinend speziell bei Dir und Deinen Umständen zu so gravierenden Maßnahmen wie Anwalt kam, ist ein Bewertungsbogen mit Schulnoten/Ankreuzen ja auch nicht das geeignete Mittel der Vollständigkeithalber...(!)