so "natürlich" ist das nicht !!!
nicht jeder kleiner unfallschaden, geschweige kratzer an kunststoffstoßange gehört dazu.
Einparkschaden
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na wenns aber ne beule im lack ist ? ja wenns nur so n plastikteil anner stoßstange ist, dann kann das ja ausgetauscht werden, aber zB in der tür oder so da wird der schaden ja ausgebeult, überlackiert etc. und keine neue tür eingesetzt (das wär ja zu teuer ^^)
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na dann ließ doch hier nochmal nach !
ZitatOriginal von Mabrö
.....Stoßstange muss "lediglich" lackiert werden.. -
ja sorry hab mich verlesen. kein grund patzig zu werden
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Zitat
Original von Olaf
Da an deinem Wagen kein Zettel gewesen ist hat er sich der Fahrerflucht schuldig gemacht.Wenn die Farbe nachweisbar ist an deinem und dem anderen Wagen kannst du Anzeige erstatten und dir die Adresse geben lassen.Würde dort dann aber mit der Polizei hinfahren.Auf jeden Fall mit Zeugen.Kenne sowas auch, ist sehr ärgerlich.Hatte sowas mal auf nem Discoutparkplatz erlebt... :wb:
Wünsche viel Glück!Auch mit Zettel ist es Fahrerflucht.
War bei mir auch,dass ein LKW den Aussenspiegel abriß. Ich hatte die Polizei dann mal darauf angesprochen. Die sagten mir,dass es trotzdem Fahrerflucht wäre. -
Nen Bekannter von mir hatte auch einmal so einen Schaden als er an einer belebten Stelle Parkte.
Es fand sich ein Zettel hinter dem Scheibenwischer.
Darauf stand:
"Alle denken jetzt, ich schreibe hier meine Telefonnummer auf."
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Zitat
Original von W123
Nen Bekannter von mir hatte auch einmal so einen Schaden als er an einer belebten Stelle Parkte.Es fand sich ein Zettel hinter dem Scheibenwischer.
Darauf stand:
"Alle denken jetzt, ich schreibe hier meine Telefonnummer auf."
echt unverschämt sowas wenn doch nur alle etwas mehr aufpassen würden
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Fahrerflucht ist es nicht, da der Fahrer den Schaden ja angeblich nicht bemerkt haben will. Was anderes kann man ihm auch nicht nachweisen. Der Zeuge, der in eingewiesen hat, hat die Berührung zwar beobachtet, weil er jedoch keinen Schaden an meinem Auto gesehen hat, hat er es dem Fahrer auch gar nicht gesagt, dass eine Berührung stattgefunden hat.
ZitatOriginal von JohnCoop1
es muss ja bei nem möglichen verkauf dann angegeben werden, dass das n unfallwagen ist.Nein, muss man nicht. man muss ja nichtmal angeben wenn nur austauschabare Teile betroffen sind. D.h. wenn dir jemand an die stoßstange und den Kotflügel fährt, kannste einfach neue dranschrauben und gut ist.
ZitatOriginal von ogherby
War bei meinen erstn D auch, gabs trotzdem ne Wertminderung von knapp 300€!Wer hat die Wertminderung denn festgelegt? War ein Gutachter da?
EDIT:
Gerade mal gegoogelt:
Anspruch auf Ersatz der Wertminderung haben Sie nur dann, wenn
* Sie die Reparaturkosten (und nicht den Wiederbeschaffungswert!) als Schaden geltend machen und
* wenn der Schaden erheblich ist.Ist ja beides nicht gegeben
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Zitat
Original von Mabrö
Fahrerflucht ist es nicht, da der Fahrer den Schaden ja angeblich nicht bemerkt haben will. Was anderes kann man ihm auch nicht nachweisen. Der Zeuge, der in eingewiesen hat, hat die Berührung zwar beobachtet, weil er jedoch keinen Schaden an meinem Auto gesehen hat, hat er es dem Fahrer auch gar nicht gesagt, dass eine Berührung stattgefunden hat.na super. das kann man dann ja immer sagen, wenn keine zeugen da sind
am besten macht man einfach schaumstoff kissen um jedes auto, dann ist gut
naja aber besser das auto bekommt ne delle, als man selbst -
@Mabrö
Richtig, es war ein Gutachter da. Der wurde von meinen FOH beauftragt. Hatte auch eine Abtrittserklärung beim FOH unterschrieben, die haben sich dann um alles gekümmert. Es gab dann auch noch Nutzungsausfall, knapp über 30€ pro Tag. War ein Schaden von knapp 1100€, war vorne links leichte Kratzer am Radlauf.
Ja das ist klar, wenn du über Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnen willst, bekommste auch nicht die MWSt. Hatte auch einen Anwalt eingeschaltet, die Kosten wurden auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Ich guck die Tage mal ins Gutachten rein, und kann dir dann genaueres sagen zum Tagessatz.