Tach zusammen.
Hab gerade mein Bestes Stück zum Folienteam hier in der nähe gebracht und lass mir jetzt die Grillspange Schwarzmatt bekleben und einen Bösen Blick.
Bilder folgen gegen Mittag wenn ich den kleinen wieder abholen kann.
MfG
Mike
Tach zusammen.
Hab gerade mein Bestes Stück zum Folienteam hier in der nähe gebracht und lass mir jetzt die Grillspange Schwarzmatt bekleben und einen Bösen Blick.
Bilder folgen gegen Mittag wenn ich den kleinen wieder abholen kann.
MfG
Mike
kriegst du da ne abe für die folien über den scheinwerfer oder hast dir da so ne blende gekauft?
das beckleben mit folie oder lackieren von scheinwerfern sowie beleuchtungeinrichtungen ist strengents untersagt
aber evtl mit einer einzelabnahme möglich
ZitatOriginal von Schwarzer-GSI
das beckleben mit folie oder lackieren von scheinwerfern sowie beleuchtungeinrichtungen ist strengents untersagt
...
Sagt wer bitteschön? Wenn nichts verdeckt, verändert oder sonst in seiner Funktion beschnitten wird, dann geht das wohl!
Wen dem nicht so ist, dann bitte auch mit Fakten untermauern und nicht nur solche faseligen Aussagen hier reinstellen.
Soll ja Menschen geben, die glauben alles..
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sammy
Sagt wer bitteschön?
...Wenn nichts verdeckt, verändert
..dann geht das wohl!
....
- StVZO ! Bitte selbst nachlesen...(allzu oft in vielen + diesem Forum schon Thema gewesen)
- bekleben = verändern !
- nicht auf´s gerade wohl/gutdünken,...
ZitatAlles anzeigenOriginal von flex-didi
- StVZO ! Bitte selbst nachlesen...(allzu oft in vielen + diesem Forum schon Thema gewesen)
- bekleben = verändern !
- nicht auf´s gerade wohl/gutdünken,...
Und wo? Behaupten kann ich auch viel. Nur belegen?
Und es kommt immer auf die Teile drauf an. Siehe 3.Bremsleuchte. Nur mal so als Beispiel.
Und aufs gerade Wohl erst recht nicht. Weil das leider auch von technischer Seite her viel Müll erzählt wird bzw. worden ist, haben wir ja auch hier im Forum schon des öfteren fest stellen dürfen.
Und um beim Beispiel des beklebten Frontscheinwerfers zu bleiben: dann sage mir doch bitte, was verändert wird?
Weil wenn die Beklebung so ausgeführt wird, das weder!!! die Beleuchtungseinrichtung, noch der Blinker in seiner Funktion beeinträchtigt wird - warum sollte sowas dann verboten sein?
Weil den Passus mit "bekleben = verändern" muss ich dann wohl überlesen haben.
Und mich jetzt bitte nicht falsch verstehen: ist nicht böse gemeint!!
Ich möchte jediglich dazu auch harte Fakten/Vorschriften/Bestimmungen zur Hand haben bzw. hier im Forum nachlesen können, weil damit auch für die Zukunft jedwede Diskussionen über das ob, ob nicht oder ein eventuell vermieden werden können.
Danke.
wie wäre es denn mit §22a (1) Nr. 7 StVZO ?
"Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50)"
wenn du etwas an den scheinwerfern veränderst, z.b. durch aufkleben einer folie, sind diese nicht mehr amtlich genehmigt, da sie so nicht geprüft wurden.
ist doch gar nicht so schwer.
wenn du da etwas draufklebst, ist das deine sache, wir sind alle alt genug.
fakt ist, es ist verboten, auch wenn es nur die "inaktive" oder "passive" fläche ist.
sonst könnte man z.b. auch scheinwerferblenden einfach so aufkleben. aber da gibt es, wenn es legal ist, immer ne abe dazu.
Ja, diesen Passus kenne ich auch. Nur wo steht denn da, was zur Zulassung des Scheinwerfers alles geprüft wurde, das dieser dann die Zulassung bekommen hat. Wenn die für die Zulassung nicht betroffenen Bauteile oder Abschnitte verändert werden, dann hat das doch nichts mit der Zulassung bzw. einer Veränderung, was eine erneute Abnahme nötig werden ließe, zur Folge.
Bei den Blenden ist es etwas anders, da es sich hierbei um ein eigenes Bauteil handelt, welches auf den Scheinwerfern angebracht wird.
Aber fest steht doch, das bei Veränderungen an einem Bauteil die für die Zulassung des Bauteils geprüften Teile oder Abschnitte nicht beinträchtigt werden, die Zulassung des Bauteils nicht erlischt.
Weil dies umgekehrt so im Gesetz verankert ist.
Wen dies doch wo stehen sollte, dann würde ich das gerne nachlesen. Gefunden habe ich sowas jedoch noch nicht.
Selbst wenn es nicht ganz legitim ist. Manch ein Grüner siehts nicht mal und wenn sie es sehen und etwas dran auszusetzten haben, dann kannst du die Folie vor Ort ja immer noch runtermachen und gut.
ZitatOriginal von Sammy
.... Wenn die für die Zulassung nicht betroffenen Bauteile oder Abschnitte verändert werden, .....
der scheinwerfer wird als ein bauteil betrachtet+zugelassen.