Grüße zusammen.
Selbst wenn ihr ALWR, SWR usw. mit nachrüstet wäre so ein Xenon-Umbau nicht eintragungsfähig. Am Ende scheitert es immer wieder an den Scheinwerfern. Jeder Scheinwerfer darf immer nur mit dem dafür geprüften Leuchtmittel betrieben werden (d.h. Xenon-Scheinwerfer mit Xenon-Brenner und Halogenscheinwerfer mit Halogenbirnen). Betreibt man nen Scheinwerfer mit nem anderen Leuchtmittel, so erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Folgen: erheblicher Mängel bei der HU und 90,- € + 1 Punkt im Falle einer Kontrolle durch die Polizei.
Für welches Leuchtmittel ein Scheinwerfer geprüft ist, ist immer an der Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer erkennbar (HC bzw. HR für Halogen und DC bzw. DR o. DCR für Xenon).
Ihr könnt jetzt wieder denken was ihr wollt aber so ist eben die Rechtslage. Aus diesem Grund kann ich mir eine Eintragung beim TÜV nicht vorstellen.