kann jemand mit jura-kenntnissen nem leihen erklären warum ein deutscher kein ausländisches fahrzeug (in deutschland?) führen darf, aber warum ausländer einen deutschen (miet-)wagen fahren dürfen.
ich sehe das im augenblick wie beschrieben eher als eine einschränkung der grundrechte.
denn mit der begründung dürfte man auch kein auto eines freundes fahren, man könnte ja immer damit fahren (und so kfz-steuernhinterziehen/einsparen)