Abwrackprämie - Neuwagen wie lange auf Altfahrzeuginhaber angemeldet?

  • Guten Abend zusammen,


    Mein Vater hat mir einen Wagen zur Verschrottung zur Verfügung gestellt.
    Dass mein Vater den Kaufvertrag unterschreiben muss, wurde mir gesagt, auch dass das Auto auf meinen Vater angemeldet sein muss.


    Nun würde ich aber gerne wissen, wie lange der Neuwagen auf meinen Vater angemeldet sein muss, oder ob ich den Wagen direkt nach erstzulassung auf meinen Vater auf mich ummelden kann?


    Im Internet habe ich nur einen Beitrag gefunden in dem es hiess, dass man den Wagen direkt nach erhalt der Abwrackprämie ummelden kann.


    Weiß jemand genau, wie sich das ganze verhält?


    Gruß,
    Michael

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  • Also ich habe das ganze auch erst seit ner guten Woche hinter mir mit dem Bestellen und der Verkeufer meines Vertrauens meinte das es nicht genau im Gesetz diviniert ist und das man den Wagen rein teoretisch nen tag später ummelden kann.

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Die frage ist, ob man das wirklich tun sollte.
    Meistens laufen die Autos ja erstmal günstiger in der Versicherung wenn über den Vater versichert, ausserdem stehen dann schon 2 Halter im Fahrzeugbrief....

  • Zitat

    Original von blo0dlust
    Im Internet habe ich nur einen Beitrag gefunden in dem es hiess, dass man den Wagen direkt nach erhalt der Abwrackprämie ummelden kann.



    Mit Geldeingang hat das garnichts zutun.


    Du kannst das Auto sofort auf dich Ummleden.
    Also Schlange stehen, auf deinen Vater anzumelden und die für die Prämie erforderlichen Ungterlagen zu erhalten.
    Schlange hinten anstellen und dann auf dich ummelden.


    Sinn? Nciht wirklich, in dem neuen Fahrzeugpapier steht dann statt einer 1 eine 2 wenn er verkauft werden soll, dass hier nur eine Umschreibung (sichtbar an den Namen) stattgefunden hat ist nichtmehr sichtbar und daher glaubenssache des Käufers.

  • Zitat

    Original von SYSer
    Die frage ist, ob man das wirklich tun sollte.
    Meistens laufen die Autos ja erstmal günstiger in der Versicherung wenn über den Vater versichert, ausserdem stehen dann schon 2 Halter im Fahrzeugbrief....


    Also das mit der Versicherung is ja egal weil der wagen kann ja auf dich zugelassen sein und trotzdem auf den Vater versichert sein.
    Is halt nur die sache mit den Vorbesitzern beim Verkauf.
    Aber man kann sich ja auch den Alten Brief entwerten lassen und behalten womit man dann belegen kann wer der erstbesitzer war.

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.