Sevo ganz ruhig.
Du bringst was durcheinander. Man muss hier ganz klar zwischen Notwehr/Nothilfe und Selbstjustiz unterscheiden.
Das schützen seines Eigentums ist ja sehr wohl in relativ weitem Umfang erlaubt.
Das Festhalten übrigens auch. Der sogenannte Jedermannparagraph - 127 StPO mein ich.
Es geht hier darum, Gewalt aus Gründen der Rache und Genugtuung anzuwenden.
Wie ich reagieren würde wenn ich jemanden dabei erwischen würde wie er ein Tier quält das müsste sich entscheiden wenn es so weit ist. Jetzt wo ich ruhig bin nehme ich mir aber vor im Sinne Ethischer Grundregeln zu handeln.
Und wenn jemand in einem solchen Fall in einen Exzess verfällt, dann wird der Emotionale Ausnahmezustand sicher Berücksichtigung finden. Es ist aber grundsätzlich verkehrt, schon in der Theorie in solchen Gewaltphantasien zu schwelgen und sich gegenseitig darin zu bestärken.
Hund anschaffen? War langjähriger Hundebesitzer und bin großer Tierliebhaber. Das ändert jedoch nichts an den Fakten. Tiere sind nunmal nicht verstandgeleitet. Deshalb sind sie auch nicht falsch.