marc, ich hab ihn erst garnet in den Fahrzeigschein eintragen lassen. Braucht man ja nicht unbedingt. Da ich ein neues Nummernschild mir geholt hatte (hinten wurde geklaut) hab ihn ihn erst dann eintragen lassen (virtel jahr später).
dbilas oder K&N
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Zitat
Original von Corsa Sports
Hab da jetzt auch mal ne blöde Frage: Wie sieht es mit der Werksgarantie aus, wenn man den Flowmaster einbaut? Weiß das jemand?Da fragste am besten mal deinen FOH, so hab ich das auch gemacht.Chef meinte nur "wenn du da kein Chiptuning und am Motor rumbastelst passt das schon alles".
ZitatOriginal von Schorle
marc, ich hab ihn erst garnet in den Fahrzeigschein eintragen lassen. Braucht man ja nicht unbedingt. Da ich ein neues Nummernschild mir geholt hatte (hinten wurde geklaut) hab ihn ihn erst dann eintragen lassen (virtel jahr später).Ja aber streng genommen, hat man ja dann kein Versicherungsschutz, da die Eintragung ja wohl nur in Verbindung mit dem Eintragen in den Fahrzeugschein gilt oder liege ich da falsch?!
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wenn du zur inspektion bei foh gehst bau doch einfach ratz fatz den original lunftfilter kasten ein und keiner kann dir was
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Brauchst net. Hatte auch Garantie und den Flowmaster. Hat keiner was dagegen gesagt.
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@ marc´s corsa, da liegste nicht ganz richtig. Du bekommst bei einer Eintragung durch TÜV etc. nur einen Wisch mit, welcher als Anhang zu dem Fahrzeugschein gilt. Diese Anmerkungen sind aber bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen, sprich du musst irgendwann mal nen neuen Schein ausstellen lassen. Das wann, liegt bei dir.
Ich denke Schorle meinte den Übertrag vom TÜV Zettel in den Fahrzeugschein.
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jup.
Ist aber mittlerweile eingetragen weil ich ein anderes Nummernschild hab. Hab ihn dann gleich mit eintragen lassen. -
Mal ne doofe Frage, wird es nur im Fahrzeugschein eingetragen?
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Zitat
Original von MarkLace
@ marc´s corsa, da liegste nicht ganz richtig. Du bekommst bei einer Eintragung durch TÜV etc. nur einen Wisch mit, welcher als Anhang zu dem Fahrzeugschein gilt. Diese Anmerkungen sind aber bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen, sprich du musst irgendwann mal nen neuen Schein ausstellen lassen. Das wann, liegt bei dir.Ich denke Schorle meinte den Übertrag vom TÜV Zettel in den Fahrzeugschein.
ICh weiß nicht in wievielen Threads ich es schon geschrieben habe.
Es sollte unverzüglich geschehen und ich sollte nicht warten!Vllt. hab ich auch einfach nur einen inkompetenten prüfer gehabt.
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Ja wird nur in den Schein eingetragen
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jetzt hab ich mir mal alles hier durchgelesen...die meinungen zu sound und leistung gehen ja weit auseinander....hm...ich überlege mal weiter.
zum thema eintragen in die fahrzeugpapiere....bei einem teilgutachten wird eine abnahme fällig, diese ist grundsätzlich NICHT im fahrezeugschein eintragungspflichtig, dafür muss man dann eben nur den TÜV-/DEKRA-Wisch immer dabei haben.....ist dieselbe prozedur wie mit den spurplatten...
...es steht zwar die anmerkung dabei, dass eine eintragung unverzüglich vorzunehmen ist, entspricht aber nicht der realität