Definitiv ok
Wollte eigentlich nur mal wissen, ob das Angebot, welches ich vorliegen habe, gut oder schlecht ist ... dazu kommt dann noch der Einbau und die Spureinstellung
Tieferlegung - allgemeine Fragen, Fotos usw.
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Angebot ist okay Timo, ich habe mal 200€ nur für Federn bezahlt...állerdings was soll an 123€ nicht gut oder zuviel sein
@ selli
jetzt noch ne Phase und du bist so cool wie ich
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Zitat
Original von EASTSIDE_OPC
Angebot ist okay Timo, ich habe mal 200€ nur für Federn bezahlt...állerdings was soll an 123€ nicht gut oder zuviel sein@ selli
jetzt noch ne Phase und du bist so cool wie ich
So cool wie du?!?! Geht das denn?????
erzähl lieber mal was von deinen neuen hellen Leuchtmitteln!
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Zitat
Original von EASTSIDE_OPC
Angebot ist okay Timo, ich habe mal 200€ nur für Federn bezahlt...állerdings was soll an 123€ nicht gut oder zuviel seinIch hatte bisher keinerlei Vergleichsmöglichkeiten, außer dem UVP
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Zitat
Original von Timo
Ich hatte bisher keinerlei Vergleichsmöglichkeiten, außer dem UVP
Das ist supergünsitg, selbst bei e.b.a.y. bekommst du die Federn nicht günstiger!
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Was zahlt man für den Einbau der Federn in der Werkstatt? Kommt man mit 200€ für den Einbau hin? Eine TÜV-Abnahme ist doch wahrscheinlich auch notwendig?!
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also ich hab mal bei mir um die ecke in ner werkstatt angefragt, die meinten ~170 € für den Einbau und die anschließende Spurvermessung. Tüv wäre da noch dazu gekommen ~30€ , aber die meisten Federn haben ja eh ne ABE, da brauchste keine Tüv-Abnahme machen lassen.
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Zitat
Original von Hacki
.......... aber die meisten Federn haben ja eh ne ABE, da brauchste keine Tüv-Abnahme machen lassen.diese Aussage kann ich nicht so stehen lasssen Ich habe hier mal ein Gutachten von H&R herausgesucht, für den Corsa D ab eine VA Achslast ab 850 kg. Dieses Gutachten 29131-2 hat auch eine ABE.
Die genannte ABE bezieht sich jedoch immer auf die im Gutachten genannte Rad/Reifenkombination. Und diese ist in der Regel die Serienbereifung. Also Achtung !!
Auszug aus dem oben genannten Gutachten:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. -
ja, naja wusste ja nu net, was er für felgen fährt, und das man sich die abe halt dann doch noch mal anschaut, davon geh ich doch mal schwer aus
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mal von meiner seite: meine erfahrung im fahrwerksbereich sagt: beste kombination bei fahrwerken eibach oder kaw federn mit bilstein dämpfern.