und wo steht da das das auch bei sonderberreifung gilt? Unter absatz 5 finde ich das nicht.
Tieferlegung - allgemeine Fragen, Fotos usw.
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Da steht nirgens das es nur bei Standartbereifung gilt.
Wie gesagt, war gestern beim KÜS, wollte das Fahrwerk eintragen lassen. Er hat mir diesen Absatz markiert und gesagt: Musst du nicht eintragen, steht dort...
Er meinte, bei -30/-35mm machen es jetzt viele Anbieter so das sie ein ABE stellen mit diesem Beisatz, weil bei -30/-35mm in 95% der Fälle nichts ist mit Streifen (wenn oben "dein" Auto drinsteht)Werde aber nochmal beim TÜV vorbeifahren und den Anhauen, was der zu diesem ABE sagt. Sollte dieser das selbe sagen, dann werd ichs nicht eintragen lassen, wäre ich ja dumm oder?
mfg
DenHelm -
eigentlich gelten solche ABE`s immer nur für die standardbereifung/felgen.
sobald spurplatten,andere reifenmaße,andere felgen verwendet werden gilt die ABE nicht mehr.denn die können ja nicht alle/sämtliche variationen ausprobieren.
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Zitat
Original von matze_OCC
eigentlich gelten solche ABE`s immer nur für die standardbereifung/felgen.
sobald spurplatten,andere reifenmaße,andere felgen verwendet werden gilt die ABE nicht mehr.denn die können ja nicht alle/sämtliche variationen ausprobieren.
so wurde mir das vom tüv auch gesagt
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Ja das habe ich ja auch gedacht, deswegen habe ich ja das Auto hingestellt zum Fahrwerk eintragen lassen, aber dann wurde mir das markiert und ja man muss es nicht eintragen wurde mir gesagt.
Wo im ABE steht, dass es nur für Standartbereifung gültig ist das ABE?
Steht das irgendwo im ABE, also steht da irgendwo was von:
Diese Allgemeine Betriebserlaubnis entfällt, wenn bereits Änderungen am Fahrwerk/Reifen/Spur vorgenommen wurden.Oder sowas?
Werde mir das Ding gleich selber nochmal genau durchlesen...Weiß selbst jetzt nicht, aber wie gesagt der Mann hat mir das gezeigt und gemeint ich habs umsonst hergestellt. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen... Außer der Mann hat selbst keine Ahnung ?!!!
mfg
DenHelm -
Ich habs gefunden, im ABE steht, dass (zusammengefasst)
auch bei SONDERBEREIFUNG ABE GÜLTIG ist, wenn für die Sonder Rad-/Reifenkombination ein ABE vorliegt (und die liegt ja vor bei mir, da ich meine "Sonder"- Rad-/Reifenkombination beim TÜV eintragen habe lassen)
Im Anhang habe ich noch n Bild gepostet zum nachlesen.
Steht in der PDF Datei unter 3.8 Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
http://s14.directupload.net/images/120523/8q4hlc73.pdfmfg
DenHelm -
da steht aber folgendes hintendran:
"ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk"
Und in der ABE meiner Rial winterfelgen z.B. wird ein Serienfahrwerk zur Gültigkeit vorrausgesetzt!
Das heißt ohne nachzuschauen was ind er ABE deiner Alus steht kann man das nicht verallgemeinern!!
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Ah ok, da hast du wohl recht. Also müsste ich heute mal in das TÜV-Gutachten meiner Rad-/Reifenkombination schauen. Aber da gehe ich davon aus, dass nur die Rad-/Reifenkombination eingetragen wurde.
mfg
DenHelm -
Hey Hey ich suche n beispielbild ..
Tomason TN1 17" ´mit 205er oder 215er
und mit (jetz kommts) 50/40 mit dem standart fahrwerk (ohne werksseitige tieferle.)
hat da jmd was eingetragen bekommen`?
grüße aus berlin
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Hallo.
Habe seit ca. 1,5 Jahren von H&R Sportfedern (35 / 35) in meinem Corsa D 1.4 90 PS.
Die hintern Stoßdämpfer scheinen jetzt undicht zu sein.
Macht es Sinn neue original Opel Stoßdämpder einzubauen, oder gibt es auch Stoßdämpfer die zu den Sportfedern passen?
Vielen Dank schonmal.
Gruß