Nicht das ich wüsste.
Normal müsste das die Haftplicht des Betreibers zahlen, wenn man nachweisen kann, dass es sein verschulden war.
Ansonsten hat man im Grunde Pech gehabt, aber ich bin kein Versicherungsfachmann.
Waschstraße
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... da steht doch bestimmt auch immer irgendwo ein Schild "Benutzung auf eigene Gefahr" oder etwas in der Richtung?!
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Zitat
Original von Sammy
Also das musst du mir jetzt mal erklären. Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht, was an einer Handwäsche jetzt schädlicher sein soll im Vergleich zur Waschstrasse.
Gruß Sammy
Er meint damit, dass das Wasser aufgefangen und gereinigt wird, bzw. in sehr hohem Maße >80 % wiederverwendet wird, der Frischwasser-Anteil ist sehr gering dank Aufbereitung.
Freilich ist auch eine Handwäsche legitim, wenn sie in den vorgesehenen Waschboxen mit entsprechend versiegeltem Untergund/kontrolliertem Abfluß (Ölabscheider) stattfindet.
Für zuhause im Hof/am Straßenrand etc., dürfte so ziemlich jede Gemeinde-Satzung einen Passus haben der's nicht toleriert. -
Genau wegen dem Felgen-Thema sieht mein Corsa auch kein Waschanlage. Zumindest nicht im Sommer.
Zum Thema Schäden: Der Waschanlagenbetreiber muss dann für Schäden am Auto haften, wenn keine Zubehörteile am Auto verbaut sind, d.h. wenn das Auto im Serienzustand ist. Meiner Cousine wurde ihr Audi A4 Avant auch mal in der Waschanlage beschädigt. Bei ihr ist der Betreiber der Anlage auch für die Reperaturkosten aufgekommen.
Gruß Markus
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Zitat
Original von flex-didi
Für zuhause im Hof/am Straßenrand etc., dürfte so ziemlich jede Gemeinde-Satzung einen Passus haben der's nicht toleriert.Das ist so nicht korrekt!
Ob es Zuhause erlaubt ist oder nicht, hängt meist davon ab, ob die Straße oder das Haus an einem Mischsystem oder einem Trennsystem hängt.Das heißt:
Mischsystem:
Regenwasser und Abwasser werden zussammen zum Klärwerk geführt und dort gereinigt. (Meistens in älteren Wohngegenden so)
Dort ist auch das Waschen auf dem Hof meist erlaubt, denn sonst dürfte dort auch nicht das Wohnungsputzen erlaubt sein, denn wohin mit dem Putzwasser. "Zitat Geschäftsführer Abwasseramt"Trennsystem:
Abwasser und Regenwasser werden getrennt geführt.
Meist daran zu erkennen, wenn recht dicht beieinander auf der Straße 2 Gulli deckel sind.
Hier wird das Regenwasser ungereinigt wieder in die Natur gelassen und das Abwasser alleine zum Klärwerk geführt.
Hier ist das Waschen auf dem Hof verboten, da das Waschwasser dann direkt in die Natur geleitet würde.
(Ebenfalls ist hier das Ausschütten des Waschwassers in den Gulli Verboten!)Das war die Erklärung die mit der GEschäftsführer auf dem Abwasseramt gab, als ich dort war um nachzufragen ob es erlaubt ist oder nicht!
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Ok, soweit die Details der Kommunalen-Abwassersysteme.
Mit "ziemlich" wollte ich auch zum Ausdruck bringen, das damit nicht 100% gemeint ist.
Sprich, jeder sich mal bei seiner Gemeinde erkundigen sollte, so wie du es von dort ja dann auch mit einem weitergegebenen Fachvortrag schön erläutert hast.Wenn man es jetzt aber auch "überspitzt" betrachtet, bzw. erst gar nicht auf einer wasserdichten Belag/Asphalt etc. wäscht und damit das Wasser direkt in den Untergrund versickert, nutzt keines der beiden Abwasser-Systeme.
Es entzieht sich derer komplett und ungefiltert ins Grundwasser !
Auch gerade das will man nämlich unterbinden. -
Zitat
Original von flex-didi
Sprich, jeder sich mal bei seiner Gemeinde erkundigen sollte
Genau so ist es, dann weiß er es und ist auf der sicheren Seite!
Wenn man natürlich keinen Hof hat, sondern nur nen Abstellplatz oder Wiese, dann ist es vermutlich gänzlich verboten.