bin schon auf der suche von der felge habe ich ein gutachten für renault und mini, kein Festigkeitsgutachten.
mal sehen.
EDIT
habe sogar eine ABE von NOGARO RIAL 808 gefunden, meint ihr damit klappt das besser?
bin schon auf der suche von der felge habe ich ein gutachten für renault und mini, kein Festigkeitsgutachten.
mal sehen.
EDIT
habe sogar eine ABE von NOGARO RIAL 808 gefunden, meint ihr damit klappt das besser?
Ich war bisher in dem Glauben, dass eine Eintragung nach §21 mit Hilfe eines Festigkeitsgutachten ohne Probleme möglich sei (Freigängigkeit etc. natürlich vorrausgesetzt?!).
... da kommt ja noch was auf mich zu
Wenn ich meine Felgen habe, werde ich mit dem Festigkeitsgutachten mal beim lokalen TÜV vorbei fahren und nachfragen. Ein Vergleichsgutachten werde ich auch gleich mal mitnehmen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich die Felgen schon montiert habe und mit allem drum und drann zum TÜV fahren und der mir sagt "Ne, tragen wir nicht ein"? Bekomme ich deine eine Art "Mängelkarte" und muss nach einem bestimmten Zeitraum wieder kommen, oder lässt er mich dann wieder von dannen rollen und ich kann es noch woanders probieren?
DEKRA darf so etwas ja nicht, oder?
gabs bei mir nie eine Mängelkarte, habe schon oft eingetragen
fahre morgen mal nach gummersbach vielleicht wollen die dann doch weniger als 250 Euro.
Ruf bei Oxigin an und lass Dir ein Festigkeitsgutachten zumailen / faxen.
Mit dem Ding und dem Gutachten einer Felge der gleichen Dimensionen eines anderen Herstellers bin ich dann zum TÜV und das war kein Problem. Der hat nur geguckt: Radlast gleichwertig, Dimensionen gleich, ET gleich, Reifengröße im Gutachten vermerkt und alles freigängig.
Gruß
Riq
ZitatAlles anzeigenOriginal von Timo
Ich war bisher in dem Glauben, dass eine Eintragung nach §21 mit Hilfe eines Festigkeitsgutachten ohne Probleme möglich sei (Freigängigkeit etc. natürlich vorrausgesetzt?!).
... da kommt ja noch was auf mich zu
Wenn ich meine Felgen habe, werde ich mit dem Festigkeitsgutachten mal beim lokalen TÜV vorbei fahren und nachfragen. Ein Vergleichsgutachten werde ich auch gleich mal mitnehmen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich die Felgen schon montiert habe und mit allem drum und drann zum TÜV fahren und der mir sagt "Ne, tragen wir nicht ein"? Bekomme ich deine eine Art "Mängelkarte" und muss nach einem bestimmten Zeitraum wieder kommen, oder lässt er mich dann wieder von dannen rollen und ich kann es noch woanders probieren?
DEKRA darf so etwas ja nicht, oder?
komme grad vom tüv.....hab nachnem termin für ne einzelabnahme gefragt......habe gesagt was ich habe (Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten für die Bereifung) und die antwort war gleich: "Geht nicht, machen wir nicht!!!!!!!!!"
ich habe aber grad mal auf der Seite der Dekra rumgestöbert, also ich werd da morgen mal vorbeischauen, das hört sich da nämlich etwas besser an
komisch das am dienstag der dekra prüfer bei meinem reifenhändler sich auch geweigert hat das einzutragen....naja, werd morgen mal bei der zentrale aufschlagen und das erwähnen
the-privateeye : Diese gutachten von der felge die du schon hast (für die anderen Fahrzeughersteller), das kannst du als vergleichsgutachten nutzen.......denn das bestätigt, das die felge z.B. schon auf anderen Fahrzeugen getestet wurde.....heißt soviel wie, die felge ist i.O., sollte dann bei einer einzelabnahme gut helfen.....aber ein festigkeitsgutachten solltest du doch schon mindestens mitbringen.....hast schonmal beim hersteller versucht, oder einfach mal alle händler die die felge in deutschland vertreiben angeschreiben/anrufen und nachfragen ob du dort was bekommst....solltest auch durchblicken lassen das du bereit wärst etwas dafür zu zahlen, dann geben sie es dir eher
festigkeitsgutachten hat keinen wert mehr,...dachte ich auch bis vor paar wochen als ich meine eingetragen habe,...
der tüv prüfer labert scheiße wenn er sagt dass es mit dem mini gutachten nicht geht, es geht rein um die daten der baugleichen felge...der rest wird getestet auf dem wagen und dauert ca eine stunde im höchstfall und koste somit ca 100 euro und da isses schon teuer ;)...
also heißt du brauchst die felgen auf dem auto, in der abe für den mini oder den renault muss die bereifung drin stehen die du auch benutzt und es muss die baugleiche felge sein die auf den autos drauf darf...dann fährst du mit dem wisch zum richtigen tüv und nicht opel tüv typ und dann lässt du das ohne probleme eintragen oder machst en termin.da gibts nix mit auto dabehalten ;)...
mfg phil
wieso hat ein festigkeitsgutachten keinen wert mehr???
würde es etwas bringen wenn man dann noch ein gutachten einer anderen marke, aber den selben maßen der felge mitbringt??
Die Antwort auf deine Frage steht im obigen Post
ZitatAlles anzeigenOriginal von Riq12
Ruf bei Oxigin an und lass Dir ein Festigkeitsgutachten zumailen / faxen.
Mit dem Ding und dem Gutachten einer Felge der gleichen Dimensionen eines anderen Herstellers bin ich dann zum TÜV und das war kein Problem. Der hat nur geguckt: Radlast gleichwertig, Dimensionen gleich, ET gleich, Reifengröße im Gutachten vermerkt und alles freigängig.
Gruß
Riq
und wann war das?? letztes jahr??
Aber jetzt mal ehrlich, so etwas kann doch in unserem Bürokratiestaat nicht sein :bla: Hier gibt es für jeden gelassenen Pupps eine eigene Verordnung ein und Gesetz!
Beim TÜV-Süd muss doch klar geregelt sein, was wie wo wann eingetragen werden darf?! Es kann doch nicht sein, das ein Prüfer es einträgt und der andere nicht - verstehe das nicht
Entweder ein Prüfer darf eine Eintragung mit einem Festigkeitsgutachten o.ä. machen oder er darf es nicht - Punkt, fertig, aus ...