ZitatOriginal von Hafenmeister
Die ist nämlich erloschen, wenn ihr irgendeine Art von beleuchtung ans Stromnetz anschließt, die keine Prüfnummer besitzt. Zum einen gibts drei Punkte (auch wenn es kaum ein Polizist weiß), zum anderen erlischt die Betriebserlaubnis -> die Versicherung zahlt nichts mehr...
Falsch. Sowohl mein Fahrlehrer vom Autoführerschein, als auch ein Fahrsicherheitstrainer vom ADAC haben mir bestätigt, dass man im Auto beleuchten darf was man will, solage die Lichtquelle von außen nicht sichtbar ist. Du darfst dir also bedenkenlos eine Fußraumbeleuchtung nachträglich einbauen.
Gruß Markus