Frage an die TÜV Experten

  • Hallo zusammen!


    Es geht um eine Felgen/Fahrwerk Kombination. Wie versteht ihr das?


    Im Felgengutachten steht:


    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


    Im Fahrwerkgutachten steht:


    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.


    Also bekomm ich das jetzt eingetragen oder nicht? Kann doch nicht sein, dass man die Felgen nur mit Serienfahrwerk fahren darf?


    Im schlimmsten Fall muss also eine Einzelabnahme gemacht werden? Und die kostet sicherlich deutlich mehr...!? Wenn ja, wie viel?


    Also was sagt ihr dazu? Habe keine Lust mit der Kombination beim TÜV vorzufahren und der sagt dann das ist nicht zulässig. Aber ich kann mit Sicherheit jetzt schon sagen, dass die Kombination locker passt, also ohne, dass irgendetwas schleift oder nachgearbeitet werden muss.


    Danke schon mal.


    Gruß Moly

  • Das ist eigentlich ganz einfach.
    Die Hersteller beziehen ihre Gutachten/ABE´s immer nur auf den Serienzustand des Fahrzeugs.
    Wenn du jetzt Felgen und Fahrwerk zusammen einbaust, dann muss der TÜV die Kombination begutachten und nachprüfen, ob das so passt und den Anforderungen entspricht.
    Wenn du schon sagst, das alles ohne Probleme passt, dann wirst du auch beim TÜV keine Probleme bekommen und musst auch normal nur einmal für die Eintragung bezahlen.
    Eine Einzelabnahme ist da nicht nötig.
    Hatte ich bisher bei allen meinen Autos und ist immer problemlos über die Bühne gegangen.

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt !!! :evil:

  • Hallo Leute,


    ich muss die Tage noch meine Fahrzeugpapiere ändern lassen. Der 200cpi Hauptkat wurde ja mittels Einzelabnahme abgenommen. Daraufhin erhält man ja ein Schreiben für die Zulassungsstelle mit der bitte die Daten im Schein zu ändern. Das will / muss ich endlich mal tun :D


    Wenn ich jetzt aber eh den Weg gehe und die Kosten habe, stellt sich mir die Frage, ob ich die übrigen ABEs (Auspuffanlage ab Kat, Seitenblinker usw.) auch irgendwie mit in den Schein eintragen lassen kann?! Dann muss ich die Zettel net immer mitschleppen?! Hat das schon mal jemand getan? Macht das die Zulassungsstelle?



    EDIT: Habe gerade mal etwas gegoogelt - scheint machbar zu sein. Muss dazu aber erst zum TÜV. Die stellen mir dann ein Schreiben mit dem Wortlaut der ABEs aus und dann kann ich zur Zulassungsstelle, korrekt?

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    Einmal editiert, zuletzt von Timo ()

  • Hey Timo,


    in meinem Schein steht auch alles eingetragen, sind nun 2 Blätter :P
    Hab ich damals zusammen mit dem Motorumbau machen lassen.
    Hatte dazu aber lediglich die Papiere dabei, die ich vom TÜV bei der Eintragung bekommen hatte.
    Eigentlich steht der Wortlaut doch dort immer drin oder irre ich mich?
    Jedenfalls benötigen die den bei der Zulassungsstelle. Die Frau, die bei mir dort
    saß hätte das ohne Vorlage nämlich nicht hinbekommen. Die hatte Recht
    wenig Ahnung von solchen Umbauten.



    lg
    Maiko

  • hey Timo,


    ich musste damals (corsa b) mein Fahrzeugschein wegen Namensänderung auch ändern lassen.
    haben dann auch gleich alle ABE und Teilegutachten mitgenommen und eintragen lassen. Sind mittlerweile auch zwei seiten... hat alles ohne Probleme geklappt hat halt nur Geld gekostet.


    Gruß Nico

  • Du hast die ABEs mit zur Zulassungsstelle oder TÜV genommen?

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  • Hmm bei den ABEs bin ich mir grad echt unsicher.
    Bei Gutachten nach §21 ist es klar, damit musste zum TÜV und mit dem dort ausgehändigten Papier kannste dann entweder rumfahren oder es in den Schein eintragen lassen.
    ich hab grad aber auch nochmal nachgelesen wegen der ABE und mein Verdacht wurde bestätigt und ich meine so war es bei mir auch.
    Mit der ABE musste zum TÜV und dann kannste mit den neuen Papieren vom TÜV zur Zulassungsstelle.


    lg
    Maiko

  • Also bei mir war es so must die ABE zum tüv mitnehmen da würd sie umgeschrieben das ich sie in die papaieren eintragen konnte kostet auch kohle.