Hallo zusammen!
Es geht um eine Felgen/Fahrwerk Kombination. Wie versteht ihr das?
Im Felgengutachten steht:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Im Fahrwerkgutachten steht:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
Also bekomm ich das jetzt eingetragen oder nicht? Kann doch nicht sein, dass man die Felgen nur mit Serienfahrwerk fahren darf?
Im schlimmsten Fall muss also eine Einzelabnahme gemacht werden? Und die kostet sicherlich deutlich mehr...!? Wenn ja, wie viel?
Also was sagt ihr dazu? Habe keine Lust mit der Kombination beim TÜV vorzufahren und der sagt dann das ist nicht zulässig. Aber ich kann mit Sicherheit jetzt schon sagen, dass die Kombination locker passt, also ohne, dass irgendetwas schleift oder nachgearbeitet werden muss.
Danke schon mal.
Gruß Moly