Neues Verfahren – erst ab dem 30.März!
Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Ist doch noch aktuell, oder?
Wird sowieso langsam knapp!