Zitat4. Gewährleistung
4.1 Es gilt das gesetzliche Umtauschrecht nach dem Fernabsatzgesetz von 14 Tagen mit folgenden Ausnahmen:
4.1 a Waren auf Sonderanfertigung sind vom Umtausch ausgeschlossen.
zu 4.1 Wenn Sie Waren zurückliefern die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen (schon montiert waren oder beschädigt/zerkratzt sind) behalten wir uns den Abzug einer Wertminderung vor. Felgen, die durch aufbohren oder abdrehen, in ihrer Festigkeit beeinträchtigt sind, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Is halt so, dass du entweder nicht das volle Geld wieder bekommst oder du nur wieder neue bekommst.
Kannst dir ja neue auf Garantie schicken lassen und dann im eBay wieder als Neu verkaufen.
Wäre ja ne Option
Greetz